Unternehmensgeschichte der Rheinischen Brauerei-Gesellschaft zu Alteburg
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Unternehmensgeschichte
Brauereiwerbemittel
Der Irrtum
In der bekannten Literatur [u.a. 4,6,11] wird aufgeführt, dass
die Cölner Aktien-Bierbrauerei Gesellschaft im Jahr 1873 gegründet und dann
im Jahr 1876 in Rheinische Brauerei-Gesellschaft zu Alteburg umfirmiert
wurde. Dies ist definitiv falsch. Beide Brauereien existierten unabhängig
voneinander, die eine in Alteburg (gegründet am 5.7.1873) und die andere in
Nippes (gegründet am 5.3.1873). Dies lässt sich unter anderem durch
Veröffentlichungen in der Kölnischen Zeitung nachweisen. Im folgenden
Bericht aus dem Jahr 1872 ist von 2 im Bau befindlichen Aktien-Brauereien im
Umfeld von Köln (weder Alteburg noch Nippes gehörten damals schon zu Köln)
die Rede:
[13 (02.06.1872)] "…Kölner Local-Nachrichten. Köln, 2. Juni.
Ungeachtet der in unserer nächsten Nähe - zu Alteburg und bei Nippes - im
Entstehen begriffenen Actien-Brauereien zeigt sich in den stadtkölnischen
Brauereien noch ein ungeschwächter Unternehmungsgeist. Es ergibt sich
derselbe daraus, da in den letzten drei Monaten vier kölnische Brauereien zu
hohen Preisen - im Ganzen für 120,000 Thaler exclusive Inventar - von
Unternehmungslustigen angekauft worden sind. So die Brauerei "Zur Tesch" und
eine in der Großen Budengasse gelegene für je 27,000 Thaler, eine andere in
der Komödienstraße für 26,000, und die "Zum Schloß Bensberg" für 40,000
Thaler. Außerdem wurde ein ansehnliches Geschäftshaus in der Großen
Budengasse zur Einrichtung einer Brauerei für 30,000 Thaler angekauft.
Hiernach darf wohl angenommen werden, daß sich die große Zahl der Verehrer
von einem Glase "Kölsch" dem "Baierisch" gegenüber auf ihrer ruhmwürdigen
Höhe behauptet und der bierfreundliche Spruch: "Hopfen und Malz, Gott
erhalt's", scheint sich nach allen Seiten zu bewähren…“
Weiter gibt es für beide Brauereien Gründungsberichte aus der
Kölner Zeitung und eine Reihe von weiteren Artikeln, welche die unrühmliche
Geschichte der „Cölner-Aktien-Bierbrauerei-Gesellschaft“ dokumentieren.
Weitere Informationen zur „Cölner-Aktien Bierbrauerei Gesellschaft“ finden
Sie hier:

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Das Gelände, auf dem auch die Rheinische Brauerei-Gesellschaft
lag, wurde 1813 von Ludwig Böcking erworben. Ludwig Böcking errichtete hier
den ersten industriellen Betrieb, eine Knochenmühle und Kalkbrennerei. Schon
länger stand hier die Alteburger Mühle, deren Reste auch heute noch
vorhanden sind (heutige Adresse: An der Alteburger Mühle Nr. 6). Im Jahr
1845 wurde das Grundstück dann an Paul Joseph Hagen verkauft. Dieser besaß
schon mehrere andere Grundstücke weiter südlich, unter anderem den Gutshof,
den er nach seiner Tochter "Marienburg" nannte (daher die Bezeichnung des
heutigen Kölner Stadtviertels „Marienburg“).
Im Jahr 1871 erwarben die Gründer der Rheinischen
Brauerei-Gesellschaft für 43.167 Thaler (129.501 Mark) ein 45.052 m² großes
Grundstück in diesem Areal. Auf diesem Grundstück wurde im Jahr 1872 mit dem
Bau der Brauerei begonnen. Am 05.07.1873 wurde die Rheinische
Brauereigesellschaft zu Alteburg hier offiziell gegründet.
Das Aktienkapital der Gründeraktien betrug 600 000 Thaler,
ausgegeben in 3 000 Aktien zu je 200 Thaler (die Mark wurde erst 1876
abschließend eingeführt, auf den Aktien war aber bereits zusätzlich auch der
Wert 600 Mark angegeben).
[13, 14.07.1873] „…Auf Anmeldung ist heute in das hiesige
Handels- (Gesellschafts-) Register unter Nr. 1446 eingetragen worden die Actien-Gesellschaft unter der Firma: "Rheinische Brauereigesellschaft",
welche ihren Sitz zu Alteburg bei Köln hat und auf Grund eines vor Notar
Cardauns in Köln am 5. Juli 1873 vollzogenen Gesellschafts-Vertrages
(Status) errichtet worden ist. Gegenstand der Gesellschaft ist die
Errichtung und Erwerbung von Mälzereien und und Brauereien und deren Betrieb
oder Betheiligung an anderen Mälzereien oder Brauereien. Die Zeitdauer der
Gesellschaft ist unbeschränkt. Das Actien-Capital der Gesellschaft beträgt
Eine Million achthunderttausend Reichsmark gleich Sechshunderttausend Thaler,
und ist in Actien à Sechshundert Reichsmark gleich zweihundert Thaler
eingetheilt. Eine Erhöhung des Actien-Capitals bis zu Sechs Millionen
Reichsmark gleich zwei Millionen Thaler kann durch den Aufsichtsrath
beschlossen werden; eine weitere Erhöhung jedoch nur durch die
General-Versammlung. Die Actien lauten auf den Inhaber. Alle
Bekanntmachungen und Eröffnungen an die Actionaire erfolgen unter der
Aufschrift: "Rheinische Brauerei-Gesellschaft", und mit der Unterschrift:
"Der Aussichtsrat" oder "Der Vorstand", je nachdem die betreffende
Veröffentlichung von dem Erstern oder Letztern zu ergehen hat, in der
Kölnischen Zeitung, der Berliner Börsen-Zeitung und dem Berliner
Börsen-Courier. Der Aufsichtsrath hat das Recht, Aenderungen und
Erweiterungen bezüglich der Verkündigungs-Blätter vorzunehmen, welche in den
übrigen Blättern zu verkünden sind. Die ordentliche General-Versammlung der
Actionaire findet im November jeden Jahres in Köln Statt, und wird vom
Vorstand durch Ausschreibungen in den Gesellschaftsblättern, welches
mindestens drei Wochen vor dem Versammlungstage erschienen sein muß,
berufen. In derselben Weise erfolgt die Berufung jeder außerordentlichen
General-Versammlung. Vorstand der Gesellschaft ist die Direction, welche aus
einem oder mehreren Directoren respective Vorstandsmitgliedern besteht. Die
Mitglieder der Direction werden von dem Aufsichtsrathe zu notariellem
Protocolle ernannt und legitimieren sich durch einen Auszug aus demselben,
welcher ihre Wahl constatiert. Zur Gültigkeit der Firmenzeichnung Seitens
der Direction ist die Unterschrift eines Directores resp.
Vorstandsmitgliedes erforderlich. Der derzeitige Vorstand (Director) der
Gesellschaft ist: der Kaufmann Jean Baptiste Felmer, zu Alteburg bei Köln
wohnend. Köln, den 12. Juli 1873..."
Die Rheinische Brauerei-Gesellschaft zu Alteburg war die dritte
Aktienbrauerei Kölns (nach der 1 Jahr früher gegründeten Cöln-Niedermendiger
Aktienbrauerei und der wenige Monate früher gegründeten
Cölner-Aktien-Bierbrauerei-Gesellschaft), wobei gesagt werden muss, dass
Alteburg damals noch eigenständig war und erst am 1. April 1888 eingemeindet
wurde. Das in unmittelbarer Nähe am Rhein gelegene Wasserwerk lieferte das
Brauwasser, was einen entscheidenden Standortvorteil darstellte. Es war eine
Gründung auf der "grünen Wiese". Die meisten Aktienbrauereien entstanden aus
der Umfirmierung bestehender Brauereien zum Zwecke der Kapitalbeschaffung
(auf den Etiketten, Briefköpfen usw. ist in diesen Fällen meist größer als
der Hinweis auf die AG der Vorgängername, z.B. "vormals Börsch & Hahn",
angegeben). Die Cölner Aktien Bier-Brauerei hatte hingegen keinerlei
Vorgeschichte.
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(W008) [13]
Anzeige der Brauerei aus dem Jahr 1873. Es handelt sich um eine
Ausschreibung für Erd- und Maurerarbeiten für den Erweiterungsbau der
Bierbrauerei auf der Alteburg. |
(W027) [13]
Anzeige der Brauerei vom 04.05.1872 als die Brauerei noch mitten im Bau war
und Verstärkung durch Maurer suchte |
(AK001)
Gründeraktie der Rheinischen Brauerei-Gesellschaft zu Alteburg bei Cöln aus
dem Jahr 1873. Nennwert: 200 Thaler
(unbekannte Sammlung) |
Die Gründung der Brauerei war sehr gut vorbereitet, schon vorab
hatte man eine Reihe von Bierlieferverträgen mit Restaurationen
ausgehandelt, so dass schon von Beginn an der Bierabsatz gesichert war.
In Anzeigen „beehrte“ sich die Brauerei anzuzeigen, dass am 26.
Juli 1873 mit dem Verkauf von Lagerbier begonnen werde. Ebenso gab es eine
Reihe von Anzeigen von Restaurationen, die für eben diesen Tag den Ausschank
von Bier der Alteburger Brauerei ankündigten.
Am 26. Juli 1873 fand eine Eröffnungsfeier statt, zu der neben
den Kölner Honoratioren auch die Presse eingeladen war. Am Folgetag erschien
in der Kölnischen Zeitung der folgende Artikel:
[13, 27.07.1873] „…Die Herstellung der oberhalb Kölns an der
Alteburg in sehr ansehnlichen Dimensionen procectirten Actienbrauerei ist
unter der baulichen Leitung des Herrn Maurermeisters F. Bolzius von hier nun
so weit gediehen, daß das Etablissement gestern eröffnet werden konnte. Die
Leiter des Unternehmens hatten anläßlich dieses für die in Köln sehr
zahlreichen Verehrer des sagenhaften Bierkönigs Gambrinus immerhin
bemerkenswerthen Ereignisses gestern Abend eine Festlichkeit veranstaltet
und viele Gäste zu derselben eingeladen, die sich in einer großen
unterirdischen, mit Laubwerk geschmückten Malztenne versammelten und nicht
zögerten, sich zur Entgegennahme des "Probetrunks" niederzulassen. Derselbe
hat, wie wir von mehreren Seiten bestätigen hören, bewährten Kennern sehr
gut gemundet. Gleichzeitig wurde der Probetrunk auch in einer Anzahl
hiesiger Restaurationen verabreichts und, wie sich von selbst versteht,
einer gewissenhaften Prüfung unterzogen, wobei sich ergab, daß nach kölner
Art die Meinungen nicht selten aus einander gingen. De gustibus non est
disputandum. Wir constatiren gern, daß das Eröffnungsfest einen heiteren
Verlauf hatte, wie sich daraus erkennen läßt, daß nicht wenige Theilnehmer
den Heimweg erst beim Grauen des Morgens zurücklegten. Ueber die bauliche
und technische Einrichtung der also inaugurirten Brauerei bemerken wir
Folgendes: Bis jetzt sind unter derselben vier große Keller mit böhmischen
Kappengewölben ausgeführt, die zur Lagerung von 30,000 Hektolitern
Gerstensaft im Stande sind. Drei fernere Keller sind noch im Bau begriffen,
nach deren Vollendung etwas 50,000 Hektoliter untergebracht werden können.
Aus den drei neben einander laufenden, mit besonderen
Ventilations-Einrichtungen versehenen Malztennen, deren eine 250, die beiden
anderen je 175 Fuß Tiefe haben, gelangt man in die 16 Fuß hohen Gährkeller,
worin die erforderlichen großen Bottiche in Reih und Glied aufgestellt sind.
An jedem Bottich sind Tafeln angebracht, um Wärme, Zucker- und Alkoholgehalt
und Alter des Bieres darauf vermerken zu können. Die Gährkeller stehen von
drei Seiten in Eis und haben eine durchschnittliche Temperatur von etwas
mehr als 5 Grad. In den Lagerkellern, zu welchen man aus dem Gährkeller
hinabsteigt, liegen in zwei Schichten die Fässer reihenweise. Auch hier ist
für Eis gesorgt, welches die Temperatur auf durchschnittlich zwei Grad
reducirt. Die Brauerei, deren Transmissionen durch eine 25pferdige
Dampfmaschine in Bewegung gesetzt werden, kann in zwei je 80 Hektoliter
haltenden Pfannen täglich vier mal sieden. Als Princip soll angenommen sein,
die Biere erst in den Consum zu bringen, wenn sie sechs Monate alt geworden
sind. Wir schließen diese Notizen mit dem Wunsche: "Hopfen und Malz, Gott
erhalt's!". Dieser Wunsch ist gerechtfertigt durch das Interesse der
geehrten Consumenten und nicht minder dadurch, daß zunehmender Bierverbrauch
dazu beitragen werden, das leidige Branntweintrinken zu beschränken. Dafür
wäre es gewiß gut, wenn, wie in alten Zeiten geschah, die Herren Brauer mit
Vermeidung von Surrogaten mehr als zweifelhaften Wertes sich an Hopfen und
Malz halten wollten. Der in Deutschland progressiv abnehmende Anbau von
Hopfen läßt nur zu sehr auf zunehmende Verwendung von sonstigen
Ersatzmitteln schließen..."
Interessant ist u.a. der Hinweis des Verfassers, dass durch
mehr Bierkonsum dazu beitragen werden soll, das „leidige Branntweintrinken“
einzuschränken.
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(W009) [13]
Anzeige vom 15.07.1873 mit der Ankündigung ab dem 26. Juli 1873 mit dem
Verkauf von Bier zu starten |
(W010) [13]
Anzeige der Restauration von Jacob Schmitz aus der Herzogstraße vom
25.07.1873 mit der Ankündigung ab dem 26. Juli Bier von der Rheinischen
Brauerei-Gesellschaft auszuschenken |
(W011) [13]
Anzeige der Restauration Prickartz aus der Mühlengasse vom 25.07.1873 mit
der Ankündigung ab dem 26. Bier von der Rheinischen Brauerei-Gesellschaft
auszuschenken |
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(W012) [13]
2 Anzeigen von der Restauration Offendorf und der Restauration Wöhrmann vom
25.07.1873, beide mit der Ankündigung ab dem 26. Bier von der
Rheinischen Brauerei-Gesellschaft auszuschenken |
(W013 [13]
Ausschnitt mit Werbeanzeigen vom 26.07.1873. Allein 5 der Restaurationen
(Offendorf, Wöhrmann, Zum Stern, Cafe du Dome und Gassen) haben Alteburger
Lagerbier im Ausschank |
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Die Brauerei fasste sofort auf dem Kölner Markt Fuß und war in
den ersten Jahren sehr erfolgreich. Bereits in der Bilanz des ersten
Geschäftsjahrs 1873/74 (7. April 1873 bis 31. Juli 1874) wurde ein Gewinn
von 50.896 Talern (152.688 Mark) erwirtschaftet und eine Dividende in Höhe
von 8% ausgeschüttet. Auch wurden direkt von Anfang an bemerkenswerte Mengen
von Bier produziert. Die erste bekannte Nennung stammt aus dem Geschäftsjahr
1875/76 und spricht von einer Menge von 49.562 Hektolitern. Damit war die
Brauerei zu dieser Zeit die mit Abstand größte Brauerei in Köln, nur gefolgt
von der zweiten industriellen Brauerei im Köln dieser Zeit, der
Köln-Niedermendiger Aktienbrauerei. Im nächsten Geschäftsjahr wurden über
54.000 hl produziert und im nächsten Jahrzehnt pendelte die Produktion
konstant um 50.000 hl.
Da die Brauerei untergärige Biere produzierte, war viel Eis für
Produktion und Lagerung des Bieres notwendig. Zu dieser Zeit war die
Brauerei noch nicht mit einer eigenen Eismaschine ausgerüstet und die
Beschaffung des Eises was mühsam. In Anzeigen wurde damit geworben, dass die
Brauerei Eis aufkauft. Immerhin wurden 2 ½ Silbergroschen pro Zentner
gezahlt. Spätestens ab dem Jahr 1883 verfügt2 die Brauerei aber über eine
eigene Eismaschine, so dass die Abhängigkeit von externen Lieferanten vorbei
war.
Im Jahr 1874 brannte es zum ersten Mal in der Brauerei. Die
Brauerei kam aber noch glimpflich davon, es brannte nur im Bereich der
Malzproduktion, die Produktionsbereiche für Bier waren nicht betroffen.
[13, 28.11.1874] „…Kölner Local=Nachrichten. Köln, 28.
November. Gestern Nachmittag nach 3 Uhr brach in den zur Fabrication und
Aufbewahrung des Malzes bestimmten Gebäulichkeiten der Rhein.
Brauereigesellschaft zu Alteburg Feuer aus, welches im Innern desselben
erheblichen Schaden anrichtete und große Quantitäten Malz verbrannte. Das
Hauptgebäude blieb von dem zerstörenden Elemente verschont. Sowohl die
Feuerwehren der umliegenden Ortschaften als die unserer Stadt eilten zur
Brandstelle. Gegen 7 Uhr kehrte die hiesige zurück..."
Im November 1874 wurde der bisher alleine durch Jean Baptiste
Felmer geführte Vorstand der Brauerei durch ein zweites Mitglied, Carl
Prandtl, verstärkt. Allerdings schied Carl Prandtl bereits im September 1876
wieder aus und Jean Baptiste Felmer führte den Vorstand wieder alleine.
Bereits zu dieser Zeit exportierte die Brauerei Bier ins
Ausland. Zielländer waren u.a. England und Spanien, Hauptexportland war aber
Frankreich, wie auch der Bilanz aus dem Geschäftsjahr 1877/78 zu entnehmen
ist:
[13, 19.12.1878] „…für den pariser Biertransport wurden drei
eigene Eisenbahnwaggons in Betrieb gesetzt, welche, mit Eisbehältern
versehen, während des Sommers sehr gute Dienste leisteten, aber nicht
genügten, um den ganzen Versand zu bewältigen…“
Die Verbindungen mit Frankreich wurden auch in einer Anzeige
der Brauerei aus dem Jahre 1881 deutlich. Gesucht wurde ein kaufmännischer
Direktor, Fachkenntnisse waren wünschenswert, Kenntnisse der französischen
Sprache Bedingung.
Die Brauerei verkaufte neben Bier auch viele Nebenprodukte wie
Reinzucht-Hefe, Treber, Gas („…von sehr schönen Gärungen…“) und Eis.
Wilhem Scheben, der bekannteste Kölner Chronist der damaligen
Zeit, schildert die Brauerei im Jahr 1880 wie folgt [4]:
"…Die bedeutendste Brauerei im Kölner Bezirk ist die
Rheinische Brauerei-Gesellschaft Alteburg bei Köln. Diese entrichtete im
Jahre 1878/79 an Brausteuer 48.592 Mark; sie liefert ein gesuchtes Fabrikat
und steht, was ihre Betriebseinrichtungen betrifft, auf der Höhe der
Gewerbe-Entwicklung…"
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(W017) [13]
Anzeige des Concodia-Hotels vom 09.08.1873. Im Ausschank Lagerbier der
Rheinischen Brauerei-Gesellschaft, das Glas zu 1 1/2 Silbergroschen
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(W018) [13]
Anzeige des Cafe-Restaurant Gertrudenhof vom13.09.1873. Im Ausschank
Lagerbier der Rheinischen Brauerei-Gesellschaft |
(W021) [13]
Anzeige der Restauration Jonas vom 24.12.1873. Im Ausschank Lagerbier der
Rheinischen Brauerei-Gesellschaft |
(W053) [13]
Anzeige der Restauration Jacob Schmitz vom 23.05.1874. Im Ausschank:
Alteburger Lagerbier |
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(W085) [13, 31.12.1873]
Anzeige der Restauration W. Robert aus dem Jahr 1873. Im Ausschank: feines
Alteburger Lager-Bier
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(W084) [13, 31.12.1873]
Anzeige der Restauration A. Schmetz aus dem Jahr 1873. Im Ausschank:
feinstes Alteburger Lager-Bier |
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(W022) [13]
Anzeige der Restauration Wöhrmann vom 24.12.1873. Im Ausschank Lagerbier der
Rheinischen Brauerei-Gesellschaft
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(W048) [13]
Anzeige der Restauration Kauerz vom 24.12.1873. Im Ausschank Lagerbier der
Rheinischen Brauerei-Gesellschaft |
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(W019) [13]
Anzeige der Brauerei zum Ankauf von Eis vom 09.12.1873 (zu diesem Zeitpunkt
besaß die Brauerei noch keine eigene Eismaschine) |
(W029) [013]
Im Angebot der Brauerei (22.10.1883): Eis
(d.h. spätestens ab dieser Zeit besaß die Brauerei eine eigene Eismaschine |
(W007) [13]
Anzeige der Restauration von Jacob Schmitz aus der Herzogstraße
vom09.08.1873. Im Angebot Bier von der Rheinischen Brauerei-Gesellschaft
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(W043) [13]
Anzeige zur Eröffnung der Restauration "zur Alteburg" vom 15.05.1875. Im
Ausschank war "prachtvolles" Alteburger Lagerbier, kein Wunder, da die
Alteburger Mühle direkt neben der Brauerei lag
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(W063) [16, 08.04.1877]
Weitere Anzeige der Restauration Alteburg aus dem Jahr 1877. Außer dem
feinen Alteburger Lagerbier sind Maifische und Aal in Gelee im Angebot |
(W015) [13]
Anzeige der Restauration F. Conrads aus der Rheingasse vom 02.08.1873. Im
Angebot: Alteburger Actienbier |
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(W035) [13, 30.12.1874]
Anzeige aus dem Jahr 1874 zur Eröffnung der Restauration Margarethenkloster 2.
Im Angebot auch Alteburger Bier |
(W047) [13, 09.08.1873]
Anzeige aus dem Jahr 1873 zur Eröffnung der Wirthschaft "Zu den drei Moriannen"
. Im Angebot Bier der Alteburger Brauerei |
(A003) [5, 1877]
Anzeige aus dem Jahr 1877.
Hundert Liter Lagerbier für 18 Mark
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(A005) [12. 1879]
Anzeige der Firma Franz Hubert aus Bonn aus dem Jahr 1879. "Depot der
Rheinischen Brauerei-Gesellschaft auf Alteburg bei Cöln"
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(W049) [13, 12.02.1874]
Anzeige der Brauerei aus dem Jahr 1874. Während der Carnevals-Tage gibt es
Alteburger Bockbier |
(W034) [13, 19.05.1877]
Anzeige der Brauerei aus dem Jahr 1877 |
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(W036) [13, 30.12.1874]
Doppelanzeige zum Thema Flaschenbier aus dem Jahr 1874. Zum einen kündigt die
Brauerei an, mit dem Vertrieb Herrn Ferdinand Gohr zu beauftragen, zum
anderen bietet dieser das Flaschenbier an (12 Flaschen für 3 Mark frei Haus)
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(W044) [13, 06.08.1875]
Weitere Anzeige zum Vertrieb von Flaschenbier durch Ferdinand Gohr aus dem
Jahr 1875 |
(W055) [13, 26.10.1875]
Anzeige aus dem Jahr 1875. Wie W044 links nebenstehend, nur mit dem Zusatz
"Alle von mir entnommenen Flaschen sind mit Etiquetten versehen" |
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(W064) [16, 08.07.1877]
Weitere Anzeige von Ferdinand Gohr aus dem Jahr 1877 |
(W054) [013, 25.10.1875]
Im Angebot der Brauerei: "Gaß von sehr schönen Gärungen" |
(W056) [013, 26.10.1875]
Im Angebot der Brauerei: Malzkeime |
Mitte der 1880er Jahr erreicht die Brauerei ein Zwischenhoch.
Im Geschäftsjahr 1884/85 betrug der Gewinn 320.274 Mark bei einem Bierumsatz
von 1.399.280 Mark. Es wurde eine Dividende in Höhe von 10% ausgeschüttet.
Im Juni 1881 wechselte der Vorstand, Jean Baptiste Felmer trat
ab und der Vorstand wurde von Joseph Andreas Dosslein übernommen.
In der damaligen Zeit wurde beim Bierbrauen noch oft noch mit
Tricks und Zusatzstoffen nachgeholfen. Insbesondere bei den kleinen
Brauereien war dies gang und gäbe, denn im nicht-industriellem Maßstab war
es schwierig, ohne diese Hilfsmittel eine kontinuierliche Qualität und
Geschmacks-Gleichheit zu gewährleisten. Dies brachte aber auch oft das Bier
generell in Verruf. Kein Wunder, dass insbesondere die industriell
produzierenden Brauereien hier verbindliche Regelungen wollten. Das Thema
erreichte die höchsten Ebenen und Reichskanzler Bismark rief im Jahr 1887 zu
einer Experten-Erörterung des Themas ein. Mit dabei als Experte war auch der
damalige Brauereivorstand Joseph Andreas Dosslein.
[13, 12.06.1887] "…Der Reichskanzler hat bekanntlich behufs
Erörterung der Frage, ob eine gesetzliche Regelung des Verkehrs mit Bier für
das Reich in Aussicht genommen werden solle, auf morgen eine commissarische
Beratung unter Zuziehung von Sachverständigen anberaumt. Als Mitglied der
Rheinisch=Westfälischen Brauereien ist der Director der Brauerei Alteburg,
Herr Dofflein, zur Teilnahme eingeladen worden. Der Vorstand der hiesigen
Brauer=Genossenschaft hatte aus diesem Anlaß auf gestern Mittag in die
Restauration Berzdorf eine Brauer=Versammlung aus Rheinland und Westfalen
einberufen. Die von der Versammlung gefaßten Beschlüsse gehen im
wesentlichen dahin, daß die Versammlung an ihrem im vorigen Jahre gefaßten
Beschluß festhält, wonach Bier nur aus Malz, Hefe, Hopfen und Wasser zu
bereiten sei. Schwierig ist der Begriff„Malz“. ???lich Getreide, Malz und
Malzsurrogaten wurde man dahin schl??, daß die Fabrication von Weizen= und
Reisbier nicht wohl zu verbieten sei, aber als solche bezeichnet werden
müsse. Von den übrigen Fruchtarten sei namentlich der Roggen als Säure
bildend zu verwerfen, ferner sei das Schwefeln der Gerste und die Verwendung
von Salicyl bei der gekeimten Gerste zu verwerfen. Auch wurde eine Reihe
Gewürze bezeichnet, deren Benutzung durchaus unzulässig sei, ebenso die
Biercouleur. Nur das Pastorisiren soll zur ???tung des Exportbieres zulässig
sein. Färbung und Aromatisierung des Pechs wurde ebenfalls als verwerflich
bezeichnet. Was Bierdruck=Apparate betrifft, so wurde auf die ortsüblichen
Vorschriften hingewiesen, aber allgemein der Wunsch nach schärferer ???
ausgesprochen. Die Bier=Untersuchung solle nach süddeutschem Muster
geschehen…“
In der Generalversammlung des Jahres 1886/87 schlägt die
Brauerei pessimistische Töne an. Hintergrund sind die rückläufigen
Verkaufszahlen im Ausland. Dabei geben die Zahlen objektiv gesehen keinerlei
Grund zur Klage. Der Rohgewinn beträgt knapp 245.000 Mark, es wird 8%
Dividende ausgeschüttet und die Brauerei hat mehr Rücklagen als Schulden.
Hätte man damals schon gewusst was noch kommen wurde, so hätte man nicht
gejammert.
[13, 16.12.1887] "…Rheinische Brauerei-Gesellschaft zu
Alteburg bei Köln. Im Geschäftsberichte für 1886/87 heißt es: Wir sind
leider nicht in der Lage, Ihnen für das abgelaufene Geschäftsjahr von einem
Aufschwunge unseres Betriebes berichten zu können, indem unser Absatz nach
dem Auslande, besonders nach Paris, abermals erheblich abgenommen hat und
auch die schlechte Witterung des Monats September uns gegen das Vorjahr
einen fühlbaren Minderversand brachte. Wir verkauften 50 549hl gegen 55 524
in 1885/86. Den Minderversand nach dem Auslande durch vermehrten Absatz im
Inlande auszugleichen, war bei dem sich immer mehr in den Preisen
unterbietenden Wettbewerb nicht mit Vorteil ausführbar. Der Rohgewinn betrug
244 964 Mark und einschl. Gewinnvortrags aus 1885/86 mit 1976 Mark 246 940
Mark und findet folgendermaßen Verwendung: 8% Dividende 144 000 Mark,
Zuschreibung zur Sonderrücklage 4000 Mark, Abschreibungen 76 099 Mark,
Zuschreibung zum Sicherungsbestand 15 000 Mark, Gewinnanteile an den
Aufsichtsrat 7115 Mark,, Vortrag auf neue Rechnung 725 Mark. Die ordentliche
Rücklage ist mit 360 000 Mark= 20% des Actiencapitals von 1 800 000 Mark
bereits gefüllt. Die verfügbaren Mittel betragen reichlich 500 000 Mark,
während außer 193 000 Mark Hypotheken nennenswerte Schulden nicht vorhanden
sind…“
Im August 1888 erhielt die Brauerei im Rahmen der
internationalen Gartenbau-Ausstellung der Flora in Köln als höchste
Auszeichnung ein Ehrendiplom, welches ab dieser Zeit auch Stolz im Briefkopf
der Brauerei zu sehen war (siehe BK002).
[13, 20.08.1888] "…Prämierung in der Internationalen
Gartenbau-Ausstellung der Flora. Köln, 20. August. In der Colonial-Ausstellung haben noch Preise erhalten: … Für inländische Biere
erhielten: Bardenheuer-Kalk und Rheinische Brauerei-Gesellschaft
Köln-Alteburg je ein Ehrendiplom. Heinr. Jos. Fuchs-Köln silberne Medaille,
Jakob Koch in Firma Hub. Koch-Köln Malzextract bronzene Medaille. Albert
Odenthal-Köln für Malzpräparate, Malz-Gesundheitsbier, bronzene Medaille…“
Ebenfalls im Jahr 1888 schied Joseph Dösslein als Vorstand aus
und wurde durch Peter Bohland ersetzt. Peter Bohland führte die Brauerei bis
zu ihrem Ende, er war aber auch bei anderen Firmen aktiv. Unter anderem
gründete mit 4 Partnern im Jahr 1899 die Elektrizitätswerk Kräwinklerbrücke
Aktiengesellschaft in Lennep und war dort auch als Aufsichtsrat tätig. Im
Jahr 1893 wurde er in den Aufsichtsrat der Sürther Maschinenfabrik (vorm.
Hammerschmidt) gewählt und im Jahr 1897 war er an der Gründung der
Bavaria-Brauerei Aktiengesellschaft in Hamburg beteiligt und besetzte dort
einen Aufsichtsratsposten. Im Jahr 1923 gründete er zusammen mit 5 Partnern
die Bank Walter Goldschmidt, die allerdings schon ein Jahr später in Konkurs
ging. Weiter war er noch im Aufsichtsrat der Stahlberg Aktiengesellschaft
für Metallwarenerzeugung aus Köln.
Anzeigen und Warenzeichen der Brauerei
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(WZ001)
Warenzeichen (Wort- und Bildmarke) "Export Bier" der Rheinischen
Brauerei-Gesellschaft in Alteburg, eingetragen 1887. Identisch mit Etikett
008
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(WZ002)
Warenzeichen (Wort- und Bildmarke) "Export Bier" der Rheinischen
Brauerei-Gesellschaft in Alteburg, eingetragen 1889. |
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(W040) [13]
Anzeige der Brauerei vom 01.05.1880. Aufgelistet sind 9 Restaurationen bei
denen ab diesem Tag Alteburger Bockbier zum Ausschank kommt und 3
Bezugsquellen für Bier in Flaschen |
(W038) [13]
Anzeige der Brauerei vom 05.05.1881. Angekündigt wird, dass am 7. Mai der
Versand von Alteburger Bockbier beginnt |
(110) [17, 31.10.1885]
Versammlung der Brauer aus Rheinland und Westfalen in Köln im Jahr 1885. Zu
dieser Zeit wurde es insbesondere bei kleinen Brauereien immer beliebter dem
Bier Surrogate (Zusatzstoffe) zuzusetzen. Hierdurch ließ sich teurer
Hopfen sparen und die schlechte Qualität überdecken. Die großen Brauereien
wollten ein Verbot dieser Zusätze durchsetzen |
Anzeigen des Süddeutschen Bierhauses
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(065) [16, 08.05.1881]
Alteburger Bockbier im Süddeutschen Bierhaus. Anzeige aus dem Jahr 1881 |
(W073) [16, 11.11.1883]
Feinstes Alteburger Export-Bier direkt von Faß im Süddeutschen
Bier-Restaurant. Anzeige aus dem Jahr 1883 |
(W075) [16, 17.02.1884]
Weitere Anzeige des Süddeutschen Bierhaus aus dem Jahr 1884. Alteburger
Export-Bier, das 1/2 Glas zu 15 Pfennig |
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(W079) [16, 03.03.1889]
Anzeige des Süddeutschen Bierhauses. Im Angebot: 1a Alteburger Export-Biere |
(W080) [16, 22.04.1888]
Bockfest im Süddeutschen Bierhaus. Im Ausschank Alteburger Bockbier, der
halbe Liter für 20 Pfennig |
(W081) [16, 07.04.1889]
Bockfest im Süddeutschen Bierhaus. Im Ausschank Alteburger Bockbier, der
halbe Liter für 20 Pfennig, dazu die "berühmten Bockwürste" |
Anzeigen des Norddeutschen Bierhauses
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(W067) [16, 05.06.1881]
Feinstes Exportbier der Brauerei Alteburg im Norddeutschen Bierhaus. Anzeige
aus dem Jahr 1881 |
(W069) [16, 05.06.1881]
Feinstes Exportbier der Brauerei Alteburg im Norddeutschen Bierhaus. Anzeige
aus dem Jahr 1881 |
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Anzeigen des Restaurants Alteburger Mühle
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(W068) [16, 02.05.1880]
Großes Bock-Fest auf der Alteburger Mühle. Anzeige aus dem Jahr 1880 |
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Anzeigen von Flaschenbierhändlern
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(W037) [13, 05.05.1881]
Anzeige des Flaschenbierhändlers Ferdinand Gohr vom 05.05.1881 mit der
Ankündigung, dass am 7. Mai der Versand von Alteburger Bockbier beginnt |
(W078) [15, 10.01.1889]
Anzeige von Louis Haas vom 10. Januar 1889. Bis zu diesem Tag vertrieb Louis
Hass noch die Biere der Brauerei Jonas Kreutzer aus Mülheim a.Rh., ab diesem
Tag nur noch exklusiv die Biere der Alteburger Brauerei |
(W062) [15, 16.01.1889]
Tafel- und Export-Bier der Brauerei Alteburg, zu haben bei Louis Haas.
Anzeige aus dem Jahr 1889
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Anzeigen von sonstigen Restaurationen
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(W038) [13, 02.06.1881]
Anzeige aus dem Jahr 1881. Aufgeführt sind 5 Restaurationen im Siebengebirge,
die alle Alteburger Bier ausschenken
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(W041) [13, 11.05.1880]
Anzeige der auf dem Drachenfels gelegenen Königlichen Restauration von
Moritz Mattern. Auf allgemeinem Wunsch ist auch dieses Jahr wieder Lagerbier
der Brauerei Alteburg im Ausschank |
(W042) [13]
Anzeige des Resaturant M. Willscheid aus Blankenberghe (Belgische
Nordseeküste) vom 28.07.1886. Im Ausschank: Exportbier der Rheinischen
Brauerei-Gesellschaft |
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(066) [16, 08.05.1881]
Alteburger Bockbier in der Hamburger Restauration. Anzeige aus dem Jahr 1881
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(070) [16, 12.06.1881]
Alteburger Exportbier in der Restauration von August Gohr. Anzeige aus dem
Jahr 1881 |
(W071) [16, 18.12.1881]
Das Bierhaus "Alter Markt" eröffnet am 22. Dezember 1881. Im Angebot:
Alteburger Exportbier |
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(W071) [16, 01.01.1882]
Hochfeines Alteburger Export-Bier, zu haben in der Restauration Altermarkt.
Anzeige aus dem Jahr 1882 |
(W073) [16, 04.02.1883]
Salvator-Bier der Brauerei Alteburg in der Restauration von August Gohr.
Anzeige aus dem Jahr 1883 |
(W076) [16, 02.11.1884]
Restaurations-Eröffnung von Peter Joseph Esser in der Breitestraße. Im
Angebot ist Alteburger Export-Bier |
(W077) [16, 09.11.1884]
1a. Alteburger Export-Bier! Anzeige des Süddeutschen Bierhaus aus dem Jahr
1884 |
Im Mai 1890 kam es zum ersten Mal zu Ausschreitungen in der
Brauerei. Es ging um Lohn und einige Arbeiter wurden wohl handgreiflich und
„misshandelten“ den Direktor:
13, 05.05.1890] „…Zur Arbeiterbewegung. Köln, 5. Mai. Nach
dem Polizeibericht kam es in der Rheinischen Brauereigesellschaft Alteburg
am Samstag Abend seitens der Brauergehülfen wegen der Lohnfrage zu
stürmischen Auftritten. Der Director wurde angegriffen und mißhandelt und
Fensterscheiben mit Pflastersteinen eingeworfen. Als der Tumult nachts
fortgesetzt wurde, wurden drei Rädelsführer sowie drei Gehülfen wegen
Versuchs der Gefangenenbefreiung festgenommen..."
Die Brauerei wurde in dieser Zeit weiter ausgebaut und zur
Deckung der entstandenen Kosten wurde auf einer Im Jahr 1891 wurde auf einer
außerordentlichen Hauptversammlung die Aufnahme einer Anleihe in Höhe von
1.200.000 Mark beschlossen.
[13, 06.04.1891] „…Rheinische Brauerei- Gesellschaft Köln-Alteburg. In der am Samstag stattgehabten außerordentlichen
Hauptversammlung wurde die Aufnahme einer 4½ procentigen Anleihe von 1 200
000 Mark, zu 105% in 30 Jahren rückzahlbar, einstimmig beschlossen; dieselbe
dient, wie schon jüngst mitgeteilt, zur Tilgung der durch Erweiterungsbauten
entstandenen schwebenden Schuld. Ueber die Betriebsverhältnisse des
laufenden Rechnungsjahrs wurde mitgeteilt, daß in der ersten Hälfte ein
Rohgewinn von 123 000 Mark erzielt worden sei und daß man für das
Sommerhalbjahr ein noch besseres Ergebnis erwarten zu dürfen glaube.(Im
ganzen Vorjahr wurden 205 541 Mark roh verdient)…“
[13, 09.04.1891] „…Rheinische Brauerei-Gesellschaft zu
Alteburg bei Köln. Die mehrerwähnte 4½ procentige Anleihe dieser
Gesellschaft im Betrage von 1 200 000 Mark wird am 13. und 14. April in Köln
bei dem Bankhause Sal. Oppenheim jun.& Co., in Darmstadt bei der Bank für
Handel und Industrie und in Mainz bei dem Bankhause Bamberger & Co. zum
Nennwert zur Zeichnung aufgelegt, um alsdann in Köln und Berlin in den
Börsenverkehr gebracht zu werden. Die mit 5% Zuschlag binnen 30 Jahren zu
tilgende Anleihe ist durch eine erste Hypothek auf die Brauerei-Grundstücke
und Gebäude nebst Betriebseinrichtung, sowie durch eine zweite auf die fünf
Wirtschaftsgebäude in Köln und Bonn sichergestellt. Ende September vorigen
Jahres betrugen die Buchwerte der Gesellschaft 3 771 267 Mark denen an
Verpflichtungen 375 000 Mark Hypotheken und 1 053 633 Mark Buchschulden
gegenüberstanden, welch letztere bekanntlich aus dem Erlös der Anleihe
getilgt werden sollen. Das Actiencapital von 1 800 000 erzielte zuletzt 5%
Ertrag, nachdem vorher nur 3 und 1% Dividende nach 8% in den beiden
Vorjahren hatten gezahlt werden können. Das Unternehmen ist durch die
erheblichen Erweiterungsbauten der jüngsten Jahre leistungsfähiger gemacht
worden und scheint sich jetzt einer befriedigenden Geschäftsentwicklung und
einer tüchtigen Leitung zu erfreuen. Mit Rücksicht hierauf und auf den Wert
der Brauerei können die Anleihescheine als hinlänglich sichere Anlagewerte
betrachtet werden…“
Die Erweiterungen der Brauereianlagen zeigten Wirkung, die
Produktion stieg in den Folgejahren von um die 50.000 hl auf dem Höchststand
von 82.193 hl im Geschäftsjahr 1898/99.
Bis es soweit war, musste die Brauerei aber eine weitere
Katastrophe überstehen. Im April 1893 brannte es zum zweiten Mal in der
Brauerei. Wieder war die Mälzerei betroffen, diese brannte vollständig
nieder und auch die Vorräte an Getreide und Malz wurden vernichtet.
[13, 29.04.1893] „…Städtische Nachrichten. Köln, 29. April.
In der Mälzerei der Alteburger Actien-Brauerei brach gestern Nachmittag
Feuer aus. Der angestrengten Thätigkeit mehrerer Wehren gelang es, dasselbe
auf diese und einige Nebenräume zu beschränken. Der Schaden wird auf
6-700.000 Mark angegeben. Der Betrieb der Brauerei erleidet keinerlei
Störung…“ „…Rheinische Brauerei Gesellschaft Alteburg-Köln. Bei dem gestern
Nachmittag 1/2 5 Uhr ausgebrochenen Brande der Mälzerei ist das ganz
Mälzereigebäude ausgebrannt und sind die sämtlichen dort aufgespeicherten
Getreidevorräte, etwa 21 600 Ctr. Malz, 600 Ctr. Malzkeime, 4000 Ctr. Gerste
vernichtet. Die übrigen Räumlichkeiten sind unversehrt geblieben, sodass der
Betrieb ohne Störung weiter geführt werden kann. Die Versicherung teilen
sich die folgenden Gesellschaften: Colonia, Magdeburger, Elberfelder,
Stettiner, Bairische Hypotheken- und Wechselbank, Providentia in Frankfurt,
die Westdeutsche und North Britisch Mercantile.
Die Brauerei war versichert (das Schadensrisiko trugen wohl 8
Versicherungsunternehmen gleichzeitig) und anscheinend waren die
Versicherungen damals noch kundenorientierter. Nur 3 Wochen nach dem Brand
zahlten die Versicherungen zur Begleichung des Schadens 569 234 Mark an die
Brauerei.
[13, 27.11.1893] „…Der Brand der Mälzerei am 28. April d. J.
verursachte 569 234 Mark Schaden, welcher von den beteiligten neun Versicherung-Gesellschaften innerhalb 3 Wochen anstandslos beglichen wurde.
Der Wiederaufbau der Mälzerei geschieht durchweg in feuerfester Weise,
dürfte aber vor Mitte Januar 1894 nicht beendet sein..."
Kurz nach dem Brand hatte die Brauerei vorübergehend auch große
Posten „...etwas durch Feuer beschädigtes...“ Malz und Gerste im Programm.
Bis zur Jahrhundertwende liefen die Geschäfte recht gut. Es
wurden kontinuierlich Gewinne um 200.000 Mark erwirtschaftet und auch
durchgehend Dividenden gezahlt, die allerdings bis auf 3% zurückgingen.
Im Jahr 1897 genehmigte die Generalversammlung den Kauf einer
Kölner Brauerei zu einem Kaufpreis von 650.000 Mark. Der Kauf wurde auch
durchgeführt, wie sich am Sprung des Saldos um ungefähr diesen Betrag
ableiten lässt. Um welche Brauerei es sich handelte ist unklar. Es ist auch
nicht bekannt, dass die Brauerei jemals eine zweite Braustätte betrieben
hatte. Vermutlich ging es der Brauerei um die Übernahme von Restaurationen
und insbesondere Lieferverträgen. Diese Vermutung wird gestützt durch die
Steigerung des Bierabsatzes im Folgejahr um ca. 12.000 hl.
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(WZ003)
Warenzeichen (Wort- und Bildmarke) "Export-Bier" der Rheinischen
Brauerei-Gesellschaft in Alteburg, eingetragen 1895.
Identisch mit den Etiketten 010 und 015
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(WZ004)
Warenzeichen (Wort- und Bildmarke) "Lager-Bier" der Rheinischen
Brauerei-Gesellschaft in Alteburg, eingetragen 1895.
Identisch mit den Etiketten 007 und 009
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(WZ005)
Warenzeichen (Wort- und Bildmarke) "Tafel-Bier" der Rheinischen
Brauerei-Gesellschaft in Alteburg, eingetragen 1895.
Identisch mit den Etiketten 11 und 16 |
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(PK002) [unbekannt]
Postkarte der Alteburger Brauerei. Zu sehen sind außer dem Dom die
Brauerei-Gebäude sowie das Direktionsgebäude der Brauerei
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(PK004) [unbeknnt]
Postkarte "Gruss aus Restauration Alteburger Mühle". Das Alter der Postkarte
ist unklar, vermutlich vor 1900. Die Abbildung spart die Brauerei bewusst
aus, wie man beim Vergleich mit der rechts stehenden Postkarte PK005
erkennen kann
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(PK003) [18, Sammlung Ippen]
Postkarte "Gruss von der Altenburger Mühle". Allerdings müsste es
"Alteburger" (ohne "n") heißen. Zu sehen sind auch die Brauerei- und das
Direktions-Gebäude
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(BK002)
Briefkopf der Brauerei vom 27.11.1890.
In der Brauerei-Adresse wird schon Köln-Bayenthal angegeben und das 1888 auf
der internationalen Ausstellung in der Kölner Flora erhaltene Ehren-Diplom
wird auch stolz gezeigt. |
(BK002D)
Detailansicht des nebenstehenden Briefkopfs.
Sehr schön und halbwegs realistisch sind die Gebäude noch vor dem Brand 1893
zu sehen. Links U-förmig aufgebaut die Brauereigebäude mit 4 rauchenden
Schornsteinen (damals noch ein Zeichen für Modernität und Leistung). Rechts
daneben das Direktionsgebäude umgeben von einer Gartenanlage, nur durch die
Alteburger-Straße vom Rhein getrennt. Im Hintergrund die Alteburger Mühle
und rechts am Horizont darf der Kölner Dom auch nicht fehlen. |
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(A001)
Einladung zum Garten-Fest der Rheinischen Brauerei-Gesellschaft Alteburg am
20. September 1890
(unbekannte Sammlung) |
(BP001)
"Rheinische Brauereigesellschaft Köln-Alteburg",
"Neubauten nach dem Brande", gemeint ist der Brand aus dem Jahr 1893, bei
dem die komplette Mälzerei zerstört wurde
(unbekannte Sammlung)
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(W030) [13]
Anzeige der Brauerei vom 06.02.1892 mit Nennung der Biersorten und der
Restaurationen, in denen das Bier ausgeschenkt wird. Bemerkenswert aus das
Statement "Sehr bedeutende Preisersparniß gegen Bezüge von Dortmund bei
absolut gleicher Qualität". Weiter wird eine jährliche Produktion von 80.000
hl genannt (72.300 hl waren es dann am Ende) |
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(A006) [12]
Werbung der Restauration Im Römer aus Bonn aus dem Jahr 1891. Im Angebot:
"1a Alteburger Exportbier" |
(WC001) [unbekannt]
Werbung des Restaurant Comp aus dem Jahr 1893. Im Ausschank: "Hochfeine
helle und dunkle Export-Biere aus der berühmten, preisgekrönten Brauerei
Alteburg-Köln"
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(BK003) [unbekannt]
Briefkopf der Rheinischen Brauerei Gesellschaft aus dem Jahr 1896.
Wesentlich schmuckloser als der weiter oben abgebildete Briefkopf sechs
Jahre zuvor |
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(W082) [16, 17.04.1892]
Anzeige der Garten-Wirtschaft von Mathias Siemons aus dem Jahr 1892. Im
Angebot: Alteburger Tafel-Bier |
(W083) [16, 30.04.1893]
Halbseitige Anzeige der Brauerei zum Brand am 29. April 1893. Botschaft: die
Bedienung der Kundschaft geht ungestört weiter |
(W086) [16, 24.11.1898]
Werbung für Bierfass-Automaten von Franz Schirdewan aus dem Jahr 1898.
Diese mit Alteburger Bier gefüllten Fässer wurden zum eigenen Zapfen frei
Haus geliefert |
Im April 1900 wies die Kölnische Zeitung erstmals in einem
Artikel über die Brauerei auf ein ungesundes Verhältnis von Besitz und
Schulden hin:
[13, 03.12.1900] „…Dem Vermögensausweis ist zu entnehmen, daß
bei einem Actienkapital von 1 800 000 Mark, einer Anleiheschuld von 746 000
Mark und einer Hypothekenschuld von 784 000 Mark gesamten Anlagewerte mit 3
622 052 Mark (3 483 188 Mark) zu Buche stehen. Die Vorräte sind mit 442 710
Mark (334 316 Mark) bewertet. Die Ausstände sind von 1 459 950 Mark auf 1
361 316 Mark zurückgegangen. Andererseits sind aber die schwebenden Schulden
von 1 285 365 Mark auf 1 596 805 Mark angewachsen. Sie sind somit im
Verhältnis zum Actiencapital ausserordentlich hoch. Die gesamten Rücklagen
betragen 451 313 Mark.
Im Jahr 1901 nahm die Brauerei eine neue Anleihe in Höhe von
1.600.000 Mark (4 ½ % Verzinsung, Rückzahlbar zu 105%, Tilgung ab 1906,
Tilgungsende 1935). Die Anleihe diente zur Ablösung der alten Anleihe aus
dem Jahr 1891, von der noch 719.000 Mark nicht zurückgezahlt wurden und für
neue Investitionen.
[10] „…Die Anleihe diente zur Rückzahlung des auf 1901
gekündigten Restes der 4 ½ % Anleihe von 1891 in Höhe von M. 717 000. sowie
zur Verstärkung der Betriebsmittel u. Bezahlung der Anschaffungskosten der
neuen Eismaschine…“
Weiter wurde auch das Aktienkapital um 500.000 Mark in Form von
500 Vorzugsaktien à 1.000 Mark erhöht. Diese Vorzugsaktien hatten eine
Dividendengarantie von 5%. Diese Aktien wurden alle von einem Gläubiger
übernommen, welchem die Brauerei eben diesen Betrag schuldete. So gesehen
war es eine Nullrechnung, da die Erhöhung des Aktienkapitals durch die
entsprechende Verringerung des Kreditoren-Kontos kompensiert wurde. Der
Haben-Saldo in der Bilanz änderte sich hierdurch nicht. Vor der Ausgabe der
neuen Vorzugsaktien hatte das Kreditorenkonto einen beängstigenden Stand von
1.596.805 Mark, stellte aber nur einen Teil der Schulden dar (u.a.
zusätzlich noch Hypotheken in Höhe von 784.000 Mark). Durch die Aufnahme der
neuen Obligation stieg der Saldo der Brauerei auf den Höchststand von
5.521.309 Mark.
Eine neue Eismaschine war im Jahr 1901 angeschafft worden und
die Brauerei investierte auch in den Folgejahren in die Modernisierung ihrer
Anlagen. Im Jahr 1903 wurden 2 „Wirtsanwesen“ für zusammen 119 000 Mark
erworben, im Jahr 1903 eine neue Heißwasseranlage gebaut und 1905 ein neues
Dampfsudwerk und eine neue Darre angeschafft.
Trotzdem dieser Investitionen gingen Bierabsatz und Gewinn
langsam aber stetig zurück.
Über den Erfolg der neuen Heißwasseranlage, aber auch über die
wenig rosigen Zukunftsaussichten berichtet die Kölnische Zeitung im Mai 1904
wie folgt:
[13, 12.05.1904] „…die im vorigen Jahre errichtete
Heißwasseranlage (20 000 Mark, die bereits abgeschrieben sind) im Februar in
Betrieb gelangt sei und bis Ende September schon eine Kohlenersparnis von
9000 Mark gebracht habe ... Ueber die Aussichten für das laufende
Geschäftsjahr bemerkt der Vorstand, daß die hohen Gerste- und Hopfenpreise
und die wesentliche Steigerung der Brauerei-Arbeiterlöhne für das neue Jahr
eine erhebliche Mehrausgabe bringen und daß, wenn die vor einigen Tagen
bekannt gewordenen Sätze der neuen Staffelsteuer eingeführt werden sollten,
die Zukunft nicht erfreulich zu nennen sei…“
In der Generalversammlung im November 1904 wurde beschlossen,
insgesamt 19.233 Mark aus der Sonderrücklage I zum Ankauf und anschließender
Vernichtung eigener Stammaktien zu verwenden. Hintergrund hierfür war, dass
die an der Börse gehandelten Aktien, welche im Jahr 1896 noch mit 126% ihres
Nennwertes gehandelt worden waren, massiv abgestürzt waren (Im Jahr 1911
betrug der Kurs gerade noch 30% des Nennwertes). Bis zum Geschäftsjahr
1909/10 wurde dies fortgeführt und hierdurch das Aktienkapital um 600.000
Mark von 2.300.000 Mark auf 1.700.000 verringert.
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(F002)
Foto von Teilen der Brauerei
(unbekannte Sammlung)
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(PK001)
Postkarte "Gereonstrasse und Erzbischöfl. Palais", gelaufen 1903.
Unten links ist eine Brauereikutsche mit der Aufschrift "Rheinische Brauerei
Gesellschaft Alteburg Köln" zu sehen |
(W004)
Werbung für Louis Haas, einem Kölner Vertreter der Alteburger Brauerei
(unbekannte Sammlung)
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(W061) [13]
Auslosung von 26 Obligationen zur Rückzahlung im Jahr 1908. Die
Obligationsanleihe aus dem Jahr 1900 umfasste 1600 einzelne Obligationen im
Wert von je 1.000 Mark. Die Rückzahlung erfolgte nach eine speziellen
Zahlungsplan ab 1905, geplant für 30 Jahre. D.h. 1935 sollten alle
Obligationen ausgelöst sein, es kam aber anders. Jedes Jahr wurde eine
bestimmte Anzahl von Obligationen zum Preis von 1.050 Mark zurückgenommen,
hier im Jahr 1908 waren es 26 Stück. Welche konkreten Obligations-Scheine
auszulösen waren, wurde ausgelost (jede Obligation hat eine eindeutige
Nummer). Was heute etwas merkwürdig erscheint (Auslosung?), war damals ganz
normal und wurde bei fast allen Obligationen so gehandhabt. |
(A002)
Anzeige der Rheinischen Brauerei-Gesellschaft. Alter unbekannt. Angeboten
werden folgende Biersorten:
- 1a helles Tafelbier
-dunkles Exportbier
- hochfeines Lagerbier
- prima Echt Kölsch
(unbekannte Sammlung) |
(W087) [13, 29.12.1908]
Prima Faß- und Flaschenbiere der Brauerei Alteburg. Anzeige aus dem Jahr
1908 |
(W087D) [13, 29.12.1908]
Vergrößerung der links abgebildeten Bier-Kutsche |
Das nächste zu bewältigende Problem der Brauerei hieß
„Arbeitskampf“. Im April 1905 entließ die Rheinische Brauerei-Gesellschaft 2
Brauer. Eine unabhängige Kommission stellte fest, dass die Entlassungen
gerechtfertigt waren, dennoch forderten die mittlerweile schon gut
gewerkschaftlich organisierten Arbeiter der Brauerei die Wiedereinstellung
der Entlassenen. Als die Brauerei dies ablehnte, wurde, wie man damals
sagte, ein Boykott über die Brauerei verhängt, d.h. die Brauereiarbeiter
traten in einen Streik. Die Brauereien im Rheinland hatten ihrerseits schon
im Vorfeld, angetrieben durch die zunehmende Organisation der
Brauereiarbeiter, den Boykott-Schutzverband der Rheinisch-Westfälischen
Brauerei gegründet. In diesem waren die meisten großen Brauereien aus Köln,
Dortmund, Essen, Mülheim a.d. Ruhr und weiteren Städten organisiert.
Insgesamt 42 Brauereien reagierten daraufhin solidarisch mit einer
Aussperrung aller Brauereimitarbeiter und Entlassung der Mitarbeiter, die
nur zeitlich begrenzt angestellt waren. Dies betraf allerdings nur die
gewerkschaftlich organisierten Brauereimitarbeiter. Der Boykott dauerte ca.
3 Monate und endet in einem Vergleich.
[13, 04.04.1905] „…Städtische Nachrichten. Köln, 4. April.
Gegen die Brauerei Alteburg bei Köln wurden seit längerer Zeit Vorwürfe
betreffend die Arbeitsverhältnisse, die angebliche Nichtinnehaltung des am
28. Mai 1904 abgeschlossenen Lohntarifs und besonders Beschwerden gegen die
Brauereileitung in der sozialdemokratischen Presse und in
Arbeiterversammlungen erhoben. Diese Beschwerden erneuten sich, als vor
einigen Tagen zwei Brauer entlassen wurden. Um nun eine genaue Klarstellung
der vorgebrachten Klagen und Beschwerden herbeizuführen veranstaltete die
Brauereileitung durch eine besonders gewählte Kommission, zu der auch der
Syndikus des Verbandes Rheinisch=Westfälischer Brauereien herangezogen
wurde, eine genaue Untersuchung über die Verhältnisse auf der Brauerei
selbst, wobei die Arbeiter einzeln und zusammen aufgefordert wurden,
rückhaltlos etwaige Beschwerden bekannt zu geben. In mehrstündiger
Untersuchung wurden, wie uns die Brauereileitung mitteilt, keinerlei
irgendwie nennenswerte Klagen festgestellt, und die Kommission war der
einstimmigen Ueberzeugung, daß die Entlassung der beiden Brauer zu Recht
geschehen sei. Aus der Entscheidung eines in dieser Angelegenheit später
berufenen Schiedsgerichts unter dem Vorsitz des Gewerbegerichtspräsidenten
ging klar hervor, daß die Brauerei zur Entlassung der beiden Brauer vollauf
berechtigt gewesen war. Als nun die Brauerei sich weigerte, neben andern ihr
vom hiesigen Lokalverband der Brauereiarbeiter gestellten, für die
Brauereileitung unerfüllbaren Forderungen die beiden Brauer wieder
anzustellen, wurde über die Brauerei der Boykott verhängt und die Arbeiter
aufgefordert, in den Streik zu treten. Um sich gegen derartige
Gewaltmaßregeln zu schützen, haben 34, dem Boykott=Schutzverband
rheinisch=westfälischer Brauereien angehörigen Brauereien von Köln und
Umgegend sich solidarisch erklärt und beschlossen, am Mittwoch den 5. April,
abends, sämtliche der Organisation angehörigen Brauereiarbeiter auszusperren
oder, soweit diese mit Kündigungsfrist angestellt sind, ihnen am genannten
Tage die Kündigung auszusprechen.
Die Geschäfte der Brauerei entwickelten sich trotz der
ständigen Investitionen weiter rückläufig. Der Bierabsatz sank
kontinuierlich und betrug im Geschäftsjahr 1909/10 weniger als 60.000 hl.
Die Stammaktien gingen bei den Dividenden oft leer aus, während auf die
Vorzugsaktien die festgelegten 5% ausgeschüttet wurden.
Im Jahr 1911 machte die Adler-Brauerei aus Köln, eine der
größten Kölner Brauereien zu dieser Zeit, der Rheinischen
Brauerei-Gesellschaft ein Übernahmeangebot. Je 4000 Mark Stammaktien der
Rheinischen Brauerei-Gesellschaft sollten in 1000 Mark neu zu schaffende
Adler-Brauerei Aktien eingetauscht werden. Formal eine Verschmelzung, real
eine Übernahme. Mit den Besitzern der Vorzugsaktien sollte separat
verhandelt werden. Das Verhältnis 4:1 spiegelt ziemlich genau den jeweiligen
Börsenwert wider. Während die Aktien der zu dieser Zeit kerngesunden
Adler-Brauerei (durchschnittliche Dividende in den letzten 10 Jahren über
8%) an der Börse zu diesem Zeitpunkt für 127% des Nennwertes gehandelt
wurden, brachte es die Rheinische Brauerei-Aktiengesellschaft auf gerade mal
30%. Dennoch wurde das Übernahmeangebot in einer außerordentlichen
Generalversammlung einstimmig abgelehnt.
[13, 15.07.1911] „…Adler-Brauerei in Köln-Ehrenfeld und
Rheinische Brauerei-Gesellschaft, Köln-Alteburg. Wie wir erfahren, hat die
Adler-Brauerei der Rheinischen Brauerei-Gesellschalt, Köln-Alteburg ein
Angebot unterbreitet, wonach die Alteburg-Brauerei in den Besitz der
Adler-Brauerei übergeführt werden soll. Das Angebot geht dahin, daß den
Stammaktionären der Alteburg-Brauerei für je 4000 Mark Alteburg-Aktien je
1000 Mark neu zu schaffende Adler-Aktien mit gleicher Dividendenberechtigung
im Umtausch gegeben werden sollen. Das Zustandekommen des Geschäfts ist
davon abhängig, daß mindestens 900 000 Mark Stammaktien der
Alteburg-Brauerei umgetauscht werden, und daß eine von der Adler-Brauerei
einzuberufende Hauptversammlung die erforderliche Kapitalerhöhung genehmigt.
Ein Angebot auf die Vorzugsaktien der Alteburg-Brauerei ist dabei nicht
gemacht worden, da mit den Vorzugsaktionären eine besondere Verständigung
erstrebt werden soll. Wie bekannt, setzt sich das Aktienkapital der
Alteburg-Brauerei aus 500 000 Mark in wenigen Händen befindlichen 5proz.
Vorzugsaktien und 1 200 000 Mark Stammaktien zusammen. Zum Erwerb der
Stammaktien auf vorstehend angegebener Grundlage würde also die
Adler-Brauerei 300 000 Mark neue Aktien nötig haben. Dazu kämen dann noch
die für die Vorzugsaktien aufzuwendenden Beträge. Die Rheinische
Brauerei-Gesellschaft, Köln-Alteburg arbeitet seit Jahren mit wenig
befriedigenden Ergebnissen. Mehrere Jahre hindurch blieben die Stammaktien
überhaupt dividendenlos, dann wurden wieder kleine Dividenden, so zuletzt
1,5% verteilt. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre stellt sich die an die
Stammaktien gezahlte Dividende auf nur1,45%, während allerdings die
Vorzugsaktien ihre 5% regelmäßig erhalten haben. Zum Teil mag diese
unzulängliche Höhe der Dividende auf die Stammaktien auch darin ihren Grund
gehabt haben, daß bis zum Geschäftsjahre 1908/09 alljährlich bestimmte
Beträge aus dem Reingewinn zum Rückkauf von Stammaktien verwandt wurden, die
ursprünglich 1 800 000 Mark betrugen und auf diese Weise bis auf 1 200 000
heruntergebracht wurden Obwohl aber für das Geschäftsjahr 1909/10 dieser
Rückkauf wegfiel, konnten doch nur 1,5% Dividende verteilt werden. Neben
ihrem Aktienkapital hat die Rheinische Brauerei-Gesellschaft Köln-Alteburg
noch eine Anleiheschuld von 1 505 000 Mark. Außerdem sind noch 571 000 Mark
Hypothekenschulden vorhanden. Ihre Rücklagen wurden in dem letzten
Rechnungsabschluß mit 530 473 Mark aufgeführt. Demgegenüber arbeitet die
Adler-Brauerei Köln-Ehrenfeld mit einem einheitlichen Aktienkapital von 2
000 000 Mark. Ihre Anleiheschuld beläuft sich auf 628 000 Mark. In dem
letzten Rechnungsabschluß wurden ihre Rücklagen mit 541 573 Mark aufgeführt.
An Dividenden hat die Adler-Brauerei im Durchschnitt der letzten zehn Jahre
8,2%, also wesentlich mehr als die Alteburg-Brauerei verteilt. Für das
letzte Geschäftsjahr stellte sich die Dividende der Adler-Brauerei auf 5%
für 2 000 000 Mark Aktienkapital. Während die Stammaktien der
Alteburg-Brauerei an der Kölner Börse mit etwa 30% notiert werden, stellte
sich der Kurs für die Aktien der Adler-Brauerei in den letzten Tagen auf
127,50%...“
[13, 24.07.1911] „…Rheinische Brauerei-Gesellschaft in Köln-Alteburg. In der Aufsichtsratssitzung wurde das Verschmelzungs-Angebot
der Adlerbrauerei einstimmig abgelehnt…“
Kurz gesagt gaben die mit dem ersten Weltkrieg verbundenen
Einschränkungen der sowieso kriselnden Brauerei den Rest. Bereits 4 Monate
nach Kriegsausbruch konnte die Brauerei die turnusmäßig jährlich zur
Rückzahlung ausgelosten Obligationen nicht mehr bezahlen.
[13, 03.10.1914] „…Rheinische Brauerei-Gesellschaft Köln-Alteburg. Wie bekannt, arbeitet diese Gesellschaft mit einer
Anleiheschuld, die in ihrem letzten Rechnungsabschluß noch mit 1 416 000
Mark ausgewiesen wurde. Zur Sicherung der Anleihe ist auf den Grundstücken
der Gesellschaft eine Sicherungshypothek an erster Stelle eingetragen. Nach§
7 der Anleihebedingungen erfolgt die Rückzahlung der
Teilschuldverschreibungen in jährlichen, am 1. Oktober fälligen Zahlungen
nach Maßgabe eines bestimmten Tilgungsplans. Die letzte Rückzahlung hat am
1. Oktober 1935 zu erfolgen. Die zur Rückzahlung gelangenden Stücke werden
alljährlich im Juli ausgelost. Dazu wird uns jetzt gemeldet, daß die
Gesellschaft die in diesem Jahr ausgelosten Stücke, die also zum 1. dieses
Monats hätten zurückgezahlt werden müssen, nicht eingelöst hat, offenbar
weil ihr die Geldmittel hierzu fehlen. Es schweben Verhandlungen, die auf
eine Verschiebung der Rückzahlung bis zum 1. April nächsten Jahres
hinzielen. Ob sich die Inhaber der ausgelosten Stücke indes damit zufrieden
geben, erscheint zweifelhaft. Sie können nach den Anleihebedingungen
sofortige Rückzahlung zu 105% verlangen und einzelne von ihnen sind dem
Vernehmen nach entschlossen, ihre Rechte alsbald geltend zu machen.
[13, 03.03.1915] „…Rheinische Brauerei-Gesellschaft Köln-Alteburg in Köln. Wie die Verwaltung der Gesellschaft mitteilt, haben
sich bei ihr infolge der außergewöhnlich ungünstigen Zeitverhältnisse
Zahlungsschwierigkeiten ergeben, die eine Neuordnung der geldlichen
Verhältnisse der Gesellschaft erforderlich machen. Die Verwaltung will
darüber in der auf den 9. März anberaumten Hauptversammlung berichten und
einer sobald als möglich einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung
Vorschläge unterbreiten. Wie wir hören, ist eine starke Zusammenlegung des
Aktienkapitals und die Ausgabe neuer Aktien in Aussicht genommen…“
[13, 31.03.1915] „…Rheinische Brauerei-Gesellschaft Köln-Alteburg. Wie vorauszusehen war, kann die Gesellschaft die am 1. April
fälligen Zinsscheine ihrer Schuldverschreibungen nicht einlösen. Sie kann
offenbar auch die im Vorjahr ausgelosten Teilschuldverschreibungen, deren
Rückzahlung schon am 1. Oktober v. J. hätte erfolgen müssen. nicht
zurückzahlen; denn sie beruft, wie bereits berichtet wurde, auf den 26.
April d. J. eine Versammlung der Inhaber ihrer Schuldverschreibungen ein,
die über die anderweitige Festsetzung des Tilgungsplanes Beschluß fassen
soll. An demselben Tage soll auch eine Aktionärversammlung über die
Wiederaufrichtung des Unternehmens beschließen. Aus den vorläufig noch
unvollständigen Mitteilungen, welche die Verwaltung hierüber machte, geht
hervor, daß man daran denkt, einen Teil der Schulden der Gesellschaft gegen
Hingabe von Vorzugsaktien abzulösen, insoweit die Gläubiger bereit sind,
sich auf eine derartige Umwandlung ihrer Forderungen einzulassen. Damit
bekommt aber die Gesellschaft nicht das, was ihr fehlt, nämlich neues Geld.
Wenn sie weiterarbeiten soll, so wird sie neue Gelder, und Zwar in recht
erheblichem Umfang, nötig haben. Bekommt sie die nicht, oder nur in
unzulänglichem Maße, so ist jede Sanierung zwecklos. In der letzten
Hauptversammlung wurde zu dieser Frage bereits betont, daß neues Geld kaum
zu haben sei, wenn nicht eine Bierpreiserhöhung im Kölner Bezirk erzielt
werde. Der Vorstand bemerkte darauf, daß man damit rechnen könne, daß im
Monat März auch im Kölner Bezirk der Bierpreis um 5 Mark für das Hektoliter
erhöht werden würde. Diese Erwartung hat sich jedoch allem Anschein nach
nicht erfüllt, wenigstens hat man von einer derartigen Preiserhöhung bisher
nichts gehört. Ist sie nicht zu erreichen, so erscheint eine Neuordnung der
geldlichen Verhältnisse, mit deren Durchführung man allem Anschein nach viel
zu lange gewartet hat, wenig aussichtsvoll. Den Inhabern der
Schuldverschreibungen haften für ihre Forderungen, die in dem letzten
Rechnungsabschluß noch mit 1 386 000 Mark Kapital und 31 005 Mark Zinsen
erschienen, die Grundstücke und Gebäude der Gesellschaft mit Zubehör.
Grundstücke und Gebäude allein standen in dem letzten Abschluß mit 1 475 600
Mark zu Buch. Dazu kommen noch die Maschinen und Brauereieinrichtungen
verschiedener Art. Es wird erwartet werden dürfen, daß die Verwaltung schon
vor der bevorstehenden Versammlung genauere Mitteilungen darüber macht, wie
sie sich die künftige Behandlung der Schuldverschreibungen denkt, damit ihre
Anleihegläubiger ersehen können, ob und inwieweit sie sich auf
Zugeständnisse einlassen sollen. Sehr viel schlimmer als die Inhaber der
Schuldverschreibungen sind natürlich die Aktionäre daran, die, wenn
überhaupt eine Wiederaufrichtung der Gesellschaft möglich ist, um eine
scharfe Zusammenlegung ihrer Aktien nicht herumkommen werden. Das gilt
insbesondere von den Stammaktien. Aber auch die Vorzugsaktien werden stark
zusammengelegt werden müssen, zumal man an die Ausgabe neuer Vorzugsaktien
durch Umwandlung von Gläubigerforderungen denkt. Wie bekannt, ist der
Konkurs der Gesellschaft bereits beantragt, diesem Antrag aber einstweilen
keine weitere Folge gegeben worden. Unter diesen Umständen sind die Rechte
der Gläubiger einstweilen insoweit gewahrt, als ihre gleichmäßige Behandlung
den Vorschriften des Gesetzes entsprechend sichergestellt ist…“
Wie dem vorstehenden Artikel zu entnehmen ist, hatte die
Gesellschaft bereits Konkurs beantragt, der von den Behörden aber nicht
eingeleitet wurde. In dieser Zeit wurde auch erstmals öffentlich darüber
berichtet, dass die Treuhänderin der Obligationen der Brauerei, das Bankhaus
Sal. Oppenheim jun. & Co., bereits im Jahr 1911 das Amt als Treuhänderin
niederlegen wollte und deshalb eine außerordentliche Versammlung der
Obligationäre einberufen wollte. Als Begründung gab das Bankhaus den
Rückkauf und die anschließende Vernichtung der rückgekauften Aktien an,
wodurch dem Unternehmen Mittel entzogen wurden und damit die Sicherheit der
Obligationäre beeinträchtigt wurde. Dagegen klagte die Brauerei. Die Klage
ging durch mehrere Instanzen und letztendlich zog das Bankhaus seine Klage
im Oktober 1913 zurück. Hintergrund für diese gerichtliche Entscheidung war
aber nicht, dass die Einschätzung des Bankhauses falsch gewesen wäre,
sondern die Einschätzung, „..dass der durch die Berufung der Versammlung für
den Kursstand der Aktien und Obligationen zu erwartende Nachteil in keinem
Verhältnis zu ihren etwaigen Vorteilen stehe…“.
Im Mai 1915 fanden jeweils außerordentliche Versammlungen der
Aktionäre und der Obligationäre statt. Auf der Tagesordnung standen folgende
Punkte, die der Gesellschaft ermöglichen sollten, fällige Zahlungen zu
verschieben und wieder notwendiges Geld in die Kasse zu bekommen:
Aktionäre:
1) Herabsetzung des Grundkapitals durch Zusammenlegung der
Vorzugsaktien und der Stammaktien.
2) Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe neuer Vorzugsaktien im
Nennbetrage von wenigstens 500.000 Mark sowie Festlegung der Einzelheiten
der Begebung.
3) Umwandlung zusammengelegter Stammaktien in Vorzugsaktien durch
Zuzahlung von 40%
4) Ausstattung sämtlicher Vorzugsaktien mit einer 6%igen evtl. in den
folgenden Jahren nachzuzahlenden Dividende
Obligationäre:
1) Die Inhaber der Schuldverschreibungen verzichten auf ihr Recht, mit
Rücksicht auf die Herabsetzung des Grundkapitals für ihre Forderungen aus
den Schuldverschreibungen weitere Sicherstellung oder Befriedigung zu
verlangen.
2) Die Gesellschaft erhält das Recht, weitere Kapitaltilgungen bis zum
Ablauf von spätestens 5 Jahren nach Friedensschluss hinauszuschieben
Die angedachten Maßnahmen klangen schon ziemlich verzweifelt.
Wer sollte den objektiv gesehen Interesse an neuen Aktien der Brauerei haben
und woher sollen 6% garantierte Dividende bezahlt werden?
In der am 11. Mai 1915 abgehaltenen außerordentlichen
Generalversammlung kam es zu keiner Einigung unter den Aktionären. Die
Besitzer der Stammaktien erklären sich zwar zu einem Umtausch ihrer Aktien
im Verhältnis 5:1 einverstanden, die Besitzer der Vorzugsaktien blockierten
aber den Vorschlag, diesen Aktientyp im Verhältnis 5:2 einzutauschen. Es gab
noch weiter Vorschläge diesbezüglich, es gab aber keine Einigung. Auch die
Liquidation der Gesellschaft wurde vorgeschlagen, auch dieser Vorschlag
wurde abgelehnt. Ein Aktionär brachte auch die Verschmelzung mit einer
namentlich nicht genannten Brauerei ins Spiel. Hierfür sollte beim
Konkursrichter ein zeitlicher Aufschub von 4-6 Wochen beantragt werden.
[13, 12.05.1915] „…Rheinische Brauerei-Gesellschaft Köln-
Alteburg. In der gestern unter dem Vorsitz von Kommerzienrat Dr. v.
Schnitzler abgehaltenen außerordentlichen Hauptversammlung waren 1101
Stammaktien zu je 600 Mark und 494 Vorzugsaktien zu je 100 Mark vertreten.
Die Versammlung sollte über die bekannten Anträge auf Zusammenlegung und Wiedererhöhung des Aktienkapitals beschließen. Hierzu führte der Vorstand
aus, daß man erwogen habe, eine Zusammenlegung der Stammaktien im Verhältnis
von 8 zu 1 und der Vorzugsaktien im Verhältnis von 4 zu 1 vorzuschlagen.
Außerdem sollte auf die so zusammengelegten Stammaktien eine Nachzahlung von
40% geleistet werden und dadurch deren Umwandlung in 6proz. Vorzugsaktien
erfolgen. Man würde dann auf 150 000 Mark Stammaktien kommen und zugleich 60
000 Mark in barem Geld erhalten. Gegen diesen Vorschlag der Verwaltung habe
sich jedoch aus Aktionärskreisen Widerspruch erhoben. Es sei daher der
Vermittlungsvorschlag gemacht worden, die Stammaktien im Verhältnis von 4 zu
1 und die Vorzugsaktien im Verhältnis von 2 zu 1 zusammenzulegen, wobei die
Stammaktien unter Nachzahlung von 30% in Vorzugsaktien umgewandelt werden
könnten. Ein dritter Vorschlag gehe dahin, die Stammaktien im Verhältnis von
5 zu 1 bei 40% Nachzahlung und die Vorzugsaktien im Verhältnis von 5 zu 2
zusammenzulegen. Die Verwaltung stelle den Aktionären die Wahl unter diesen
Vorschlägen anheim. Es wurde weiter mitgeteilt, daß die
Kapitalzusammenlegung bis zum 31. Oktober d. J. durchgeführt sein müsse, das
gleichzeitig eine Wiedererhöhung des Aktienkapitals durch Ausgabe von 825
Mark Vorzugsaktien stattfinden solle. Wenn bis zum 31. Oktober d. J. nicht
mindestens 500 000 Mark Vorzugsaktien untergebracht seien, so solle die
Wiederaufrichtung der Gesellschaft als gescheitert gelten. Namens des Herrn
v. Lang-Puchhof und des Justizrats Schmidt Polex erklärte der Vertreter der
anwesenden 494 Vorzugsaktien, daß er den Auftrag habe, den Vorschlägen der
Verwaltung, die auf Zusammenlegung der Vorzugsaktien hinzielten, seine
Zustimmung zu versagen; seine Auftraggeber seien nicht, genügend
unterrichtet und wollten erst größere Klarheit über die Lage des
Unternehmens wie auch über die Vorschläge der Verwaltung haben. Da nach
dieser bestimmten Erklärung des Vertreters der Vorzugsaktien die Annahme der
Anträge der Verwaltung von vornherein als aussichtslos angesehen werden
mußten, beschränkte man sich darauf, in einer längeren Erörterung die
Ansichten der Stammaktionäre zu erkunden und hinterher eine Abstimmung
vorzunehmen, die man als unverbindlich bezeichnete. In der Erörterung regte
ein Aktionär die Frage der Liquidation an, eine Anregung, der
entgegengehalten wurde, daß ihre Verwirklichung aussichtslos erscheine, weil
die Gesellschaft schon unter Konkursantrag stehe und im Falle der
Zurücknahme des Konkursantrags diejenigen Gläubiger, die bereits Pfändungen
und Urteile gegen die Gesellschaft erwirkt hätten, sofort in die Lage kämen,
gegen die Gesellschaft vorzugehen und die Liquidation unmöglich zu machen.
Die Stammaktionäre erklärten sich bei der Abstimmung zwar für eine
Neuordnung der Verhältnisse der Gesellschaft auf der Grundlage einer
Zusammenlegung der Vorzugsaktien von 5 zu 2 und der Stammaktien von 5 zu 1.
Für die Vorzugsaktien wurde aber dieser Antrag einstimmig abgelehnt, und in
der gemeinsamen Abstimmung beider Aktiengattungen stimmten die Vorzugsaktien
wiederum gegen die Anträge der Verwaltung, die Stammaktien jedoch dafür.
Danach mußte der Versuch der Verwaltung, eine Neuordnung der Verhältnisse
der Gesellschaft auf der angegebenen Grundlage herbeizuführen, als vorläufig
gescheitert angesehen werden. Bei dieser Lage der Dinge trat ein Aktionär
Scheuer mit der Anregung einer Verschmelzung des Unternehmens mit einer
angesehenen Brauerei hervor. Er führte aus, daß bei einer kapitalkräftigen
Brauerei, die er nicht näher bezeichnete, die ernsthafte Absicht bestehe, in
Verschmelzungsverhandlungen mit der Gesellschaft einzutreten. Dazu seien
allerdings mindestens vier Wochen Zeit erforderlich, und die Gesellschaft
müsse sich deshalb einen Ausstand von etwa 4 bis 6 Wochen bei dem
Konkursrichter erwirken. Der Vorstand bestätigte die Ernsthaftigkeit dieser
Anregung, indem er hinzufügte, daß die fragliche Brauerei ihre eigenen
Liegenschaften zu verkaufen und ihren ganzen Betrieb auf die Brauerei
Alteburg zu verlegen gedenke, die dann in größerem Maßstab betrieben werden
solle. In den Erörterungen, die sich hieran anschlossen, trat die Neigung
der Aktionäre, auf eine Verschmelzung ein zugehen, hervor. Zugleich war man
der Ansicht, daß auch die Anträge der Verwaltung auf Zusammenlegung des
Aktienkapitals weiter verfolgt werden und zu diesem Zweck insbesondere mit
den Herren Lang-Puchhof und Schmidt-Polex verhandelt werden solle. um auch
deren Zustimmung zu erlangen. Von allen Seiten wurde betont, daß man es
unter allen Umständen versuchen solle, den Konkurs zu vermeiden.
Verschiedene Aktionäre hoben dabei übrigens auch hervor. daß man mit den
Vorschlägen der Verwaltung nicht weit komme. Denn wenn nur, wie die
Verwaltung ausgeführt hatte, 200. bis 250 000 Mark neues Kapital
hereinkämen, so sei keine Aussicht vorhanden, daß die Gesellschaft
gewinnbringend arbeiten könne, vielmehr werde man dann in 1 bis 2 Jahren
wiederum vor der Frage des Konkurses stehen. Der Vorsitzende teilte noch
mit, daß der Aufsichtsrat beschlossen habe, aus verschiedenen Gründen ein
weiteres Vorstandsmitglied in der Person von Direktor Herne zu bestellen.
Dieser äußerte sich auf Wunsch des Vorsitzenden über die inneren
Verhältnisse der Brauerei, die er in bester Ordnung gefunden habe, und
sprach seine Ansicht dahin aus, daß sie mit 200 000 Mark neuem
Betriebskapital auf eine feste Grundlage gestellt werden könne. Es soll nun
zunächst mit den Besitzern der Vorzugsaktien weiter im Sinne der Vorschläge
der Verwaltung auf Zusammenlegung des Aktienkapitals verhandelt und zugleich
auch den Verschmelzungsverhandlungen mit der in Rede stehenden Brauerei
ernstlich nachgegangen werden. Vor allem aber muß, wie hervorgehoben wurde,
weiterer Ausstand bei dem Konkursrichter erwirkt werden, damit Zeit für die
Verhandlungen gewonnen wird. Je nach dem Ergebnis dieser Verhandlungen ist
dann eine neue Aktionärversammlung und eine zweite Versammlung der Besitzer
der Schuldverschreibungen zu berufen.
In diesem Artikel wurden auch zum ersten Mal die Namen der
beiden Personen genannt, die gemeinsam alle Vorzugsaktien besaßen. Zum einen
war dies Carl von Lang-Puchof, ein politisch sehr einflussreicher Adeliger
aus Niederbayern. Zum anderen der geheime Justizrat Carl Schmidt-Polex aus
Frankfurt am Main. Dieser stammte aus einer Bankiersfamilie und war
Rechtsanwalt, Industrieller und durch seine Aufsichtsratstätigkeit in
mindestens 6 namhaften Unternehmen ebenfalls einflussreich.
Drei Wochen später wurde erneut zu einer außerordentlichen
Generalversammlung eingeladen. Die Tagesordnung entsprach der vorherigen,
nur durch den Punkt „Verhandlung und eventuelle Beschlussfassung über
Verschmelzung mit einem anderen Unternehmen“ ergänzt. Auch auf dieser
Generalversammlung gab es keine konkreten Beschlüsse. Die am gleichen Tag
abgehaltene Versammlung der Obligationäre stellte der Brauerei aber ein
Ultimatum. Die Obligationäre würden Sanierungsplänen des Vorstandes nur dann
zustimmen, wenn bis zum 10. August alle bestehenden Pfändungen aufgehoben
sein müssen und die Schuldner der Brauerei sich bereit erklären würden,
mindestens 50% dieser Schulden Vorzugsaktien zu übernehmen. Anderenfalls
solle der Konkurs eröffnet werden.
Das Ultimatum verstrich ohne Konsequenzen und die Brauerei
teilte im November 1915 mit, dass jetzt alle Forderungen erfüllt seien und
im Dezember eine weitere Generalversammlung der Aktionäre und ebenso eine
Versammlung der Obligationäre abgehalten werden solle.
[13, 22.11.1915] „…Einladung zu einer ausserordentlichen
Generalversammlung. Da eine größere Anzahl unserer Gläubiger im Felde steht,
konnte die Einigung mit ihnen nicht so rasch erzielt werden, als es
erforderlich war, um die am 30. Juni a.c. von den Versammlungen unserer
Obligationäre und Aktionäre festgesetzten Fristen für die Sanierung unserer
Gesellschaft einzuhalten. Nachdem nunmehr die Einigung erzielt, die
Zeichnung von neuen Vorzugsaktien gesichert ist und alle Pfändungen
aufgehoben sind, werden mit Zustimmung des am 30. Juni a.c. gewählten
Prüfungsausschusses die Aktionäre unserer Gesellschaft zu einer
ausserordentlichen Generalversammlung eingeladen, welche am Dienstag, den
21. Dezember 1915 stattfinden wird…“
Auf dieser Generalversammlung wurden die bekannten Vorschläge
einstimmig und ohne weitere Erörterung angenommen. Als Folge der
Zusammenlegung von Aktien verringerte sich das Aktienkapital von 1 700 000
Mark auf nur noch 940 000 Mark.
[13, 22.12.1915] „…Rheinische Brauerei-Gesellschaft, Köln-Alteburg. In der gestern unter dem Vorsitz von Kommerzienrat Dr.
Richard v. Schnitzler abgehaltenen außerordentlichen Hauptversammlung, die
über die bekannten Anträge der Verwaltung auf Wiederaufrichtung des
Unternehmens zu beschließen hatte, waren 500000 Mark Vorzugsaktien und
793000 Mark Stammaktien vertreten. Nach den Anträgen der Verwaltung beschloß
die Versammlung einstimmig und ohne Erörterung zunächst das Grundkapital
dadurch herabzusetzen, daß je 5 Vorzugsaktien zu 2 Vorzugsaktien und je 5
Stammaktien zu einer Stammaktie zusammengelegt werden. Die zusammengelegten
Stammaktien können durch Zuzahlung von 40% in Vorzugsaktien umgewandelt
werden. Sämtliche Vorzugsaktien bekommen vorweg 6% Dividende mit dem Recht
auf Nachzahlung und werden im Falle der Auflösung der Gesellschaft in erster
Linie berücksichtigt. Der durch die Zusammenlesung entstehende Buchgewinn
soll zur Tilgung des Fehlbetrags und zu Abschreibungen benutzt werden.
Weiter beschloß die Versammlung, das Grundkapital um einen Betrag von
höchstens 900000 Mark neuen Vorzugsaktien zu erhöhen. Die Erhöhung gilt nur
dann als erfolgt, wenn bis zum 1. April 1916 mindestens 500 000 Mark neuer
Vorzugsaktien übernommen worden sind. Die Gläubiger der Gesellschaft haben
das Recht, ihre Forderungen gegen Uebernahme von Vorzugsaktien
aufzurechnen…“
In 2 Artikeln vom Juni 1916 führte der Autor auf, dass die
Brauerei rechtswidrig agiere, weil sie ein halbes Jahr nach ihrer
Verpflichtung immer noch keinen Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr
1914/15 vorgelegt habe, zeichnet die Zukunft der Brauerei entsprechend
düster und weist der Brauereiführung ein denkbar schlechtes Zeugnis aus.
[13, 17.06.1916] „…Rheinische Brauerei-Gesellschaft Köln-
Alteburg. Die Gesellschaft, die ihr Geschäftsjahr mit dem 30. September
schließt, hat es bisher nicht für nötig gesehen, einen Geschäftsbericht und
einen Rechnungsabschluß für das am 30. September vorigen Jahres(!) beendete
Geschäftsjahr vorzulegen. Sie verstößt damit gröblich gegen die Vorschritt
des § 360 des HGB. Es ist das um so mehr zu beanstanden, als sie sich
bekanntlich in sehr mißlicher Lase befindet und in der Zwischenzeit genötigt
war, ihre Aktionäre und auch die Inhaber ihrer Schuldverschreibungen
zusammenzurufen. Da schon das laufende Geschäftsjahr allmählich seinem Ende
sich zuneigt, so hätte nach S 319 HGB das zuständige Gericht den Vorstand
schon längst zur Ertüllung der ihm nach S 260 obliegenden Verpflichtung
anzuhalten gehabt. Die in der Hauptversammlung vom 21. Dezember vorigen
Jahres beschlossene Neuordnung der geldlichen Verhältnisse der Gesellschaft
scheint gescheitert zu sein, da dem Vernehmen nach die Aktionäre bei der
Zusammenlegung der Aktien begreiflicherweise nur in sehr beschränktem Maße
Zuzahlung geleistet haben. Es entsteht daher die Frage, ob die Gesellschaft
die einstweilen gestundeten Zinsen und die Rückzahlungen auf ihre
Schuldverschreibungen am 1. Juli zahlen kann. Darüber hinaus aber entsteht
auch die Frage, was denn mit der Gesellschaft überhaupt werden soll. Daß in
der bisherigen Weise weiter gewurstelt wird - ein anderer Ausdruck ist zur
Kennzeichnung des Verhaltens der Gesellschaft kaum möglich - hat weder für
die Aktionäre noch für die Inhaber der Schuldverschreibungen einen Wert…“
[13, 20.06.1916] „…Es wird unter diesen Umständen Sache des
Gerichts sein, den Vorstand zur Erfüllung der ihm obliegenden
Verpflichtungen anzuhalten. Im Übrigen werden die Aktionäre erwarten müssen, daß ihnen in der bevorstehenden Versammlung einmal mit voller Offenheit
gesagt wird, wie die Verwaltung, die seit Jahren nichts als Mißerfolge
aufzuweisen hat, sich denn die weitere Zukunft des Unternehmens denkt. Die
Inhaber der Schuldverschreibungen haben erhebliche Zugeständnisse im
Hinblick auf die Vertröstungen für die Zukunft gemacht. Die frühen Aktionäre
sind um gewaltige Beträge geschädigt, und die jetzigen Aktionäre haben
anscheinend wenig Aussicht Dividenden zu erhalten. Immer aufs neue muß daher
die Frage aufgeworfen werden, welchen Zweck eine derartige Geschäftsführung
eigentlich hat…“
Die durch den Krieg entstanden weiteren Einschränkungen
(Kontingentierung des Malzes, durch Kriegseinsatz fehlende Mitarbeiter und
ebenfalls durch den Krieg fehlend Kundschaft und Kaufkraft) machten es der
Brauerei zusätzlich schwer. In der endlich veröffentlichten Bilanz für das
Geschäftsjahr 1914/15 wurde ein Verlust in Höhe von 111.188 Mark
ausgewiesen. Durch die getroffenen Maßnahmen war viel zu wenig Geld in die
Kasse gekommen, da fast alle Aktionäre den Aufschlag von 40% für die
Umwandlung der Stammaktien in Vorzugsaktien, entgegen der geäußerten Annahme
der Brauereileitung, nicht gezahlt hatten. Alle Stammaktien waren im
Verhältnis 5:1 umgetauscht worden (240.000 Mark statt 1.200.000 wie im
Vorjahr), die Vorzugsaktien waren im Verhältnis 5:2 umgetauscht worden
(200.000 Mark statt 500.000 Mark wie im Vorjahr). Da insgesamt Vorzugsaktien
im Wert von 700.000 Mark aufgeführt waren, schien die Brauerei wirklich wie
angestrebt, Käufer für neue Vorzugsaktien im Wert von 500.000 Mark gefunden
zu haben.
Immerhin war die Brauerei so clever gewesen, sich nach
zusätzlichen Einnahmequellen umzusehen. Ihr war es gelungen, einen
mehrjährigen Mietvertrag für Teile der Lager und Kühlräume abzuschließen.
Hierdurch kamen mehr Einnahmen herein als durch die 40% Zuzahlung bei
Umwandlung der Stamm- in Vorzugsaktien.
Die Lage der Brauerei verbesserte sich aber nicht wirklich.
Insbesondere die Kontingentierung der Gerste im Kontext des noch andauernden
Krieges machte ihr zu schaffen. Um überhaupt bestehende Bierlieferverträge
erfüllen zu können war die Brauerei gezwungen, für teures Geld Bier von
anderen Brauereien zuzukaufen. Weiter wurde die Brauerei auch gezwungen, die
kupfernen Einrichtungen des Sudhauses zu Kriegszwecken abzugeben.
[13, 27.03.1917] „…Rheinische Brauereigesellschaft Köln-Alteburg. Wiederum im Widerspruch mit den Vorschriften ihrer Satzung
legt die Gesellschaft erst jetzt ihren Geschäftsbericht für das am 30.
September 1916 beendete Betriebsjahr vor und beruft ihre Aktionärversammlung
zum 31. März, obwohl sie nicht allzuviel zu berichten hat. Die Verwaltung
erklärt das damit, daß infolge militärischer Einberufungen die Vorarbeiten
für die Bilanz nicht rechtzeitig fertiggestellt werden konnten. Sie hat also
offenbar unter den Einberufungen mehr gelitten als sämtliche
rheinisch-westfälische Brauereien, die ihre Geschäftsberichte längst
bekanntgegeben haben. Aus dem Bericht ergibt sich, daß die Erwartungen, die
man bei Durchführung der Neuordnung der geldlichen Verhältnisse der
Gesellschaft ausgesprochen hatte, sich, wie vorauszusehen war, wiederum
nicht erfüllt haben. Nach 44.889 Mark Abschreibungen bleiben als Vortrag auf
neue Rechnung wenige 2141 Mark. Der Bericht verweist darauf, daß das
rheinische Brauereigewerbe nur mit knapp 33% des Gerstenverbrauchs im
Friedensjahr 1912/13 beliefert wurde, so daß die Gesellschaft eine große
Mengeteures Bier kaufen mußte, um die Kundschaft einigermaßen beliefern zu
können. Der Bericht verweist weiter auf die Erhöhung der Gestehungskosten,
die weder durch die größte Sparsamkeit noch durch die verspätete
Bierpreiserhöhung ausgeglichen werden konnte. Die Aussichten für das
laufende Jahr werden als wenig erfreulich bezeichnet. Alles hänge von der
Belieferung mit Gerste ab. Bis heute sei den Brauereien von dem
festgesetzten Kontingent nur ein Teil der Gerste zugewiesen worden. Bei 240
000 Mark Aktienkapital und 700 000 Mark Vorzugsaktien betragen die laufenden
Schulden der Gesellschaft wieder 627 506 Mark (592 769 Mark) und die
Anleiheschuld 1 347 000 Mark. Demgegenüber werden an Außenständen 1 055 352
Mark (990 393 Mark) und an Vorräten 105 852 Mark (84 854 Mark) ausgewiesen.
[13, 31.03.1917] Rheinische Brauerei-Gesellschaft Köln-Alteburg. In der heute unter dem Vorsitz von Kommerzienrat Dr. Richard
v. Schnitzler abgehaltenen Hauptversammlung vertraten vier Aktionäre 310
Vorzugsaktien und 133 Stammaktien. Im Anschluß an die Vorlage des
Geschäftsberichts teilte der Vorstand auf eine Anfrage mit, daß in den im
Rechnungsabschluß mit 569 274 Mark aufgeführten Erträgnissen aus Bier und
Abfällen rund 15 000 Mark Erträgnisse aus Eis und 90 000 Mark Einnahmen aus
Mieten von der Stadt, dem Ersatzmagazin usw. enthalten seien. Ueber die
Aussichten des laufenden Geschäftsjahres bemerkte der Vorstand, daß sich die
Lage in den letzten Wochen wesentlich verschlechtert habe. Man habe bis
jetzt nur 16% des Kontingents des Friedensjahres 1912/13 an Gerste geliefert
erhalten, und es sei kaum noch damit zu rechnen, daß weitere Lieferungen
erfolgten. Außerdem sei wenig erfreulich, daß man zum 1. Mai die kupfernen
Einrichtungen des Sudhauses abliefern müsse. Die Vergütungen, die hierfür
bezahlt würden, seien unzulänglich, außerdem entstünden dadurch empfindliche
Betriebsstörungen. Anderseits könne mitgeteilt werden, daß nach den
Erklärungen der zuständigen Stelle, die Gesellschaft im Hinblick auf die
Vermietungen ihrer Räumlichkeiten an Stadt und Ersatzmagazin für den
Kriegshilfsdienst nicht meldepflichtig sei. Der Rechnungsabschluß wurde
hiernach einstimmig genehmigt und der Verwaltung Entlastung erteilt. Zwei
ausscheidende Aufsichtsratsmitglieder wurden wiedergewählt.
Rechnet man die Mieteinnahmen und den Eisverkauf von den
Erträgen ab, so blieben von den 569.000 Mark am Ende nur Einnahmen für Bier
in Höhe von 464 000 Mark übrig. Umgerechnet entspricht dies einer
Jahresproduktion von nur noch gut 30 000 hl (Höchststand im Geschäftsjahr
1898/99: 82.000 hl). Öffentlich gemacht wurden die Jahresproduktionen schon
lange nicht mehr.
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(PK001)
Postkarte der Restauration v. Gerh. Schüntzeler aus Rodenkirchen.
Interessant ist das Werbeschild der Rheinischen Brauerei Alteburg, ähnlich
dem rechts abgebildeten Schild S001
(unbekannte Sammlung)
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(S001)
Nachzeichnung eines Hinterglasschild der Rheinischen Brauerei Gesellschaft
Cöln Alteburg, ähnlich wie auf PK003 zu sehen
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(F001)
Postkarte der Restauration von Eugen Schumacher, Kalker Hauptstraße 106 um
1910. Interessant ist das Werbeschild der Rheinischen Brauerei Alteburg,
ähnlich dem rechts abgebildeten Schild S002
(unbekannte Sammlung)
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(S002)
Nachzeichnung eines Hinterglasschild der Rheinischen Brauerei Gesellschaft
Cöln Alteburg, ähnlich wie auf F001 zu sehen
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(AK002)
Vorzugsaktie der Rheinischen Brauerei-Gesellschaft Köln-Alteburg aus dem
Jahr 1917
(unbekannte Sammllung) |
(AK003)
Dividendenscheine zur links stehenden Vorzugsaktie
(unbekannte Sammlung) |
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Das Geschäftsjahr 1917/18 verlieft ähnlich schlecht wie das
Jahr zuvor (keine Dividenden (auch wenn das für die Vorzugsaktien eigentlich
garantiert war), kein Abbau von Schulden, keine Perspektive).
Mitte des Jahres erreichte die Brauerei dann eine Offerte der
Hirsch-Brauerei aus Köln (der späteren Dom-Brauerei, damals schon eine der
größten Kölner Brauereien). Das Malz war wie schon erwähnt während des
Krieges kontingentiert, die Brauereien konnten dadurch gar nicht genug
produzieren wie sie hätten absetzen können. Die Hirsch-Brauerei bot der
Rheinischen Brauerei-Gesellschaft an, deren staatlich festgesetztes
Malzkontingent dauerhaft gegen eine Einmalzahlung zu übernehmen. Die
Konsequenz wäre natürlich die Liquidation, andererseits könnte hierdurch
Geld eingenommen werden, welches eigentlich keinen Gegenwert hatte, und die
Schuldner in Teilen befriedigt werden.
Die Rheinische Brauerei-Gesellschaft berief daraufhin eine
außerordentliche Generalversammlung der Aktionäre sowie eine Versammlung der
Obligationäre ein, um die bereits am 26. Juni 1918 mit der Hirsch-Brauerei
getroffene Vereinbarung genehmigen zu lassen. Das Angebot der
Hirsch-Brauerei lautete:
[13, 21.09.1918] „…Der jetzige Vorschlag, das Kontingent an die
Hirschbrauerei zu verkaufen, sehe eine Anzahlung von 200 000 Mark bei einem
Verkaufspreis von insgesamt 600 000 Mark vor; gegen die Annahme dieses
Vorschlags habe sich unter den Aktionären eine Bewegung gebildet, besonders
da die Bank für Brauindustrie in Berlin mit diesem Vorschlag in Wettbewerb
treten wolle. Justizrat Schniewind verlas sodann die von der
Reichsgetreidestelle genehmigten Verträge zwischen Hirschbrauerei und der Alteburgbrauerei über den Verkauf des Kontingents, die vom 26. Juni 1918
datieren. Danach beträgt das Kontingent 12 626 Zentner und geht dauernd in
den Besitz der Hirschbrauerei über, während die Alteburgbrauerei in
Liquidation tritt und sich verpflichtet, künftig kein Bier mehr
herzustellen. Die Hirschbrauerei tritt auch in die Lieferungsverträge der
Alteburgbrauerei ein. Der Kaufpreis beträgt insgesamt rund 569 000 Mark,
wovon 200 000 Mark angezahlt werden und der Rest von 369 000 Mark,
einschließlich 5% Zinsen in jährlichen Teilbeträgen entrichtet werden
sollte. Ferner tritt die Hirschbrauerei in die Bierlieferungen an die Mieter
der Alteburgbrauerei ein, wofür sie 30 000 Mark zahlt, so daß also die
gesamte Entschädigung sich auf rund 600 000 Mark stellt. In der darauf
eintretenden Erörterung über diese Verträge wurde mitgeteilt, daß die Bank
für Brauindustrie sich verpflichtet habe dieselbe Summe, die den
festgesetzten Höchstpreis für Braukontingent darstellt, zu zahlen, jedoch
mit dem Unterschied gegenüber dem Angebot der Hirschbrauerei, daß der ganze
Betrag sofort gezahlt werden solle. Nach diesem Angebot gab der Vertreter
der Hirschbrauerei seinerseits bekannt, daß auch die Hirschbrauerei die
gesamte Summe sofort bar entrichten werde. Bankier Rinkel vom Bankhaus
Oppenheim, der Pfandhalterin der Schuldverschreibungen, führte aus, daß der
Verkauf des Kontingents im Interesse der Gesellschaft liege. Entschädigung
für das Kontingent sei ein Geschenk, das Alteburg in den Schoß falle infolge
der durch den Krieg geschaffenen Verhältnisse und empfahl deshalb die
Annahme des Vorschlags und die Ablehnung des noch nicht verbindlich
abgegebenen Gebots der Bank für Brauindustrie..."
Und so geschah es dann, wenn auch gegen den Widerstand einiger
Aktionäre (da die Obligationsinhaber rechtlich zuerst aus der
Liquidationsmasse bedient werden mussten, sahen einige Aktionäre voraus,
dass sie leer ausgehen würden). Am 23, September 1918 wurde auf einer
weiteren außerordentlichen Generalversammlung einstimmig die Annahme des mit
der Adler-Brauerei ausgehandelten Vertrages über die Übernahme des
Malzkontingentes beschlossen und damit auch die Liquidation der Rheinischen
Brauerei-Gesellschaft beschlossen. Zu Liquidatoren wurden der
Brauerei-Vorstand Peter Bohland und der Bankier Salomon Simon aus Bonn
gewählt.
[13, 28.09.1918] „…Wirtschaftliche Wochenschau. Köln, 27.
Sept. Der Krieg kann auch gütig sein. Was er mit der einen Hand weggenommen
hat, das gibt er mit der andern von neuem und der zuerst von der
Zwangswirtschaft hart Getroffene darf dann mit einem feuchten und einem
heitern Auge auf das ihm von eben dieser Bewirtschaftung in den Schoß
fallende Geschenk blicken und es lächelnd annehmen. Zum Höchstpreis, denn
ins Unendliche geht die Güte des Krieges doch nicht. Von diesen zwei Seiten
der Kriegswirtschaft darf die Rheinische Brauereigesellschaft Köln-Alteburg
eine Seite ihrer nun bald endgültig geschlossenen Chronik füllen, deren
letztes Kapitel sie mit dem jüngst gefaßten Beschluß, zu liquidieren,
begonnen hat. Erst nahm ihr der Krieg mit seinen bösen Wirkungen den letzten
Rest ihrer guten Aussichten. Er nahm ihr nicht viel damit, denn zu einer
rechten Blüte hat es dieses Unternehmen der Brauindustrie nie gebracht. Die
Gesellschaft hat in den 45 Jahren ihres Bestehens als arbeitendes
Aktienunternehmen nicht viel gute Jahre gesehen und in den letzten Jahren
vor dem Krieg war es mit dem guten Wetter. schon längst vorbei. Dann hat der
Krieg ihre Schwächen schnell ans Tageslicht kommen und immer größer werden
lassen, bis dann eine durchgreifende Wiederaufrichtung versucht wurde, aber
nicht gelang. Und jetzt, im fünften Kriegsjahr, hat er, nachdem er zuerst
die Malzzuweisung auf ein Zwanzigstel der vor dem Krieg jährlich
verbrauchten Menge herabgesetzt hat, ihr ein unverhofftes und ansehnliches
Geschenk gemacht, hat ihr Braurecht, um das sich vor dem Krieg keiner so
gekümmert hätte, mit 600 000cK bewertet, die ihr auf einen Schlag in bar
zufließen. Die Alteburg-Brauerei hört allerdings damit auf. Bier zu brauen,
aber sie hat mit diesem Betrieb nie viel Glück gehabt. Und es ist vielleicht
noch nicht ihre letzte angenehme Kriegsüberraschung, denn mit der
Wertsteigerung der Gelände und Bauten, die den Grundstücksmarkt stets weiter
in die Höhe kommen läßt, blühen ihr, wenn sie nicht vorzeitig in Konkurs
gehen muß, noch gute Aussichten. Den vielpeprüften Aktionären wäre es zu
gönnen, daß sie noch eine letzte Freude an ihrem Unternehmen haben. Den
Erlös fürs Braurecht haben die Gläubiger bekommen. Diese 600 000 Mark, ein
Drittel des ursprünglichen Aktienkapitals, sind aber nicht das einzige
Geschenk des Krieges; er hätte noch eines gehabt, wenn die Gesellschaft es
hätte nehmen können. Statt in Liquidation zu gehen, hätte sie ihre
Aktienform verkaufen, und, nach Ansicht eines Aktionärs, daraus mindestens
weitere 100 000 erlösen können. Da aber die Liquidation im Interesse der
Anleihegläubiger verlangt werden mußte, entging ihr dieser zweite
Kriegsgewinn…“
Nach Geldfluss im Oktober 1918 begann die Brauerei dann mit der
Rückzahlung der ausstehenden Zinszahlungen der Jahre 1915 bis 1918. Parallel
liefen Verhandlungen über den Verkauf des Brauereigrundstücks, welches im
Februar 1919 mit allen darauf stehenden Gebäuden für 1.500.000 Mark an den
Kölner Getränke- und Spirituosenhändler Fritz Schönbeck verkauft wurde. Nach
dem so weiteres Geld in die Kasse kam, wurden alle im Umlauf befindliche
Obligationen gekündigt und die Rückzahlung ab dem 31. Mai 1919 durchgeführt.
Schon in der Liquidations-Eröffnungsbilanz aus dem Jahr 1918
wurden die Aktien, die eigentlich einen Nominalwert von 940.000 Mark hatten,
mit dem Wert 0 ausgewiesen. In der Liquidations-Bilanz wurden nur noch
„Besitzstücke“ und „Verpflichtungen“ ausgewiesen, da es ja keinen
eigentlichen Geschäftsbetrieb mehr gab. Der Saldo, also die Höhe von sowohl
Besitzstücken und Verpflichtungen, betrug 3.246.452 Mark. In der Bilanz 2
Jahre später sank der Saldo durch Verkauf des Grundstückes und weiteren
Immobilien auf der einen und der Auszahlung der Obligatoren und der
Rückzahlung von Hypotheken und Krediten auf der anderen Seite auf nur noch
731.608 Mark. Weitere Bilanzen sind nicht bekannt, es kann aber angenommen
werden, dass die Restabwicklung unspektakulär in den nächsten Jahren
durchgeführt wurde.
Im Jahr 1927 wurden die Brauerei-Gebäude abgerissen und durch
eine Villenbebauung, welche heute noch im Kölner Nobelviertel Marienburg zu
sehen ist, ersetzt.
Zeitraum |
Firmierung |
Anmerkung |
1873 - 1918 |
Rheinische Brauerei-Gesellschaft zu Alteburg |
1918 Liquidiert. Übernahme der Kunden,
Lieferverträge und Malzkontingent von der Hirsch Brauerei  |
» |
Die Rheinische Brauerei Gesellschaft Alteburg hat auch
nachweislich ein „prima rein obergäriges Bier Echt Kölsch“ produziert.
Weitere Sorten waren laut Eigendarstellung ein „1a helles Tafelbier und
dunkles Exportbier und hochfeines Lagerbier“ (wie in der weiter oben
abgebildeten Anzeige A002 zu sehen). Exportiert wurde auch ins Ausland,
u.a. nach Frankreich und in die USA. |
» |
Obwohl von der Brauerei aus eigentlich gar nicht zu sehen,
musste der Kölner Dom schon von Anfang an als Werbeträger herhalten
(u.a. auf den Flaschenetiketten). Insbesondere bei den Exporten nach
Amerika und Frankreich machte die Bekanntheit des Kölner Doms natürlich
mehr her als das völlig unbekannte Alteburg. Passend dazu wurde das Bier
auch unter dem Namen „Cathedral“ verkauft. |
» |
Damals stand die Brauerei im Niemandsland, heute ist dort
das Kölner Nobelviertel Marienburg. |
» |
[11] Laut einer Statistik aus dem Jahr 1909 gab es zu
dieser Zeit 640 Kraftwagen in Köln. Dabei vertreten war die Alteburger
Brauerei mit einem Lastkraftwagen, sowie Peter Bohland, der langjährige
Vorstandsvorsitzende der Brauerei, mit einem Automobil der Kategorie
"Wagen für Luxus-, Vergnügungs- und Sportszwecke". |
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Es sind keine Glas- oder Ton-Krüge der Brauerei bekannt. |
» |
Die Rheinische Brauerei-Gesellschaft beklagte sich vielfach
darüber, dass es ihr nicht erlaubt war Pfand auf Bierflaschen zu erheben
und dass die Verhandlungen darüber mit den zuständigen Behörden nicht
weiterkamen. Die Brauerei beklagte sich zurecht, denn viele Flaschen
wurden nicht zurückgegeben. Auf fast allen Flaschen war zwar
„unverkäufliches Eigentum der Brauerei“ vermerkt, aber die Flaschen
ließen sich von den Kunden eben auch sehr gut zur Lagerung /
Aufbewahrung anderer Lebensmittel verwenden. |
» |
Die Menschen waren vor 100 Jahren nicht viel anders als
heute und Paragraphen gab es auch schon genug. Im Jahr 1904 wurde in
direkter Nähe der Brauerei ein Villenviertel gebaut, Marienburg, welches
noch heute als exklusivste Wohnlage in Köln gilt. Drei Jahre später
klagte ein Villenbewohner gegen die schon über 30 Jahre an dieser Stelle
existierende Brauerei wegen Belästigung durch Rauch- und
Rußabsonderungen: [13, 12.02.1907] „…Vom Begriff der Ortsüblichkeit bei
Beeinträchtigungen des Eigentums durch Fabrikanlagen. Der
Gerichtsassessor Dr. O. zu Köln klagte gegen die Rheinische
Brauereigesellschaft zu Köln. Der Kläger fühlte sich dadurch in seinem
Eigentum gestört, daß sein in Köln=Alteburg am Oberländer Ufer gelegenes
Villengrundstück durch Rauch= und Rußabsonderungen des der Beklagten
gehörenden Fabrikbetriebes belästigt wurde. Er klagte aus den §§ 1004
und 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches auf Unterlassung der
Beeinträchtigungen, sowie auf Schadenersatz. Das Landgericht Köln
erkannte den ersten Anspruch als gerechtfertigt an, wies aber die auf
Schadenersatz gerichtete Klage ab. Das Oberlandesgericht Köln erkannte
die Untersagung der Einwirkungen als gerechtfertigt an, sowie auch dem
Grunde nach den geltend gemachten Schadenersatzanspruch. Gegen dieses
Urteil hatte die Beklagte Revision eingelegt und besonders geltend
gemacht, daß der § 906 BGB. eine irrtümliche Auslegung gefunden habe. Die
Gegend sei früher ein Fabrikviertel gewesen, die von der Fabrik
ausgehenden Einwirkungen würden bei der Gründung des Stadtviertels
niemals als das Gewöhnliche und Gemeinübliche im Sinne des§ 906 BGB.
übersteigend angesehen worden sein. Wenn sich der Kläger auf das erst
seit drei Jahren bestehende Villenviertel berufe, so sei das
unrechtmäßig, da der bestehende Fabrikbetrieb das Recht zum Fortbestehen
habe. Diesen Einwand verwarf jedoch der 5. Zivilsenat des Reichsgerichts
und erkannte im Sinne des Oberlandesgerichts. Er führte dazu aus: Wenn
der § 906 BGB. von der Zulässigkeit jener Zuführungen spricht, die durch
eine Benutzung des andern Grundstücks herbeigeführt werden, die nach den
örtlichen Verhältnissen bei Grundstücken dieser Lage gewöhnlich ist, so
kann er keine andere Zeit im Auge haben, als die der Klageerhebung,
nicht etwa eine frühere Zeit, z. B. die der Errichtung des die
Zuführungen aussendenden Betriebes. Es hätte dies letzte im Gesetz
besonders ausgedrückt werden müssen und unschwer ausgedrückt werden
können. Da aber der Gesetzgeber absichtlich das Zeitwort der Gegenwart
statt der Vergangenheitsform wählte, zog er zugleich nur eine richtige
Folgerung aus seinen Grundsätzen über den Inhalt des Eigentumsrechtes
überhaupt. Leitsatz ist der§ 903 BGB., wonach der Eigentümer einen
andern von jeder Einwirkung auf die Sache ausschließen kann. Nur aus
Rücksichten auf das wirtschaftliche Zusammenleben der Menschen und zum
Ausgleich der dabei widerstreitenden Interessen sind die Ausnahmen des §
906 BGB. gemacht. Sie beruhen, was die Gemeinüblichkeit der Zuführungen
und deren Zulassung betrifft, auf der Billigkeitserwägung, daß die
Anschauung und der zu vermutende Wille der Mehrheit der Bewohner und
Grundeigentümer einer bestimmten Gegend dafür entscheidend sein soll, ob
und inwieweit auch lästigere Zuführungen zu ertragen sind. Auf diesen zu
verstehenden Mehrheitswillen kommt alles an, er kann sich, wie das
Reichsgericht ebenfalls schon ausgesprochen hat, im Laufe der Zeit, sei
es im mildern, sei es im strengern Sinne, ändern und bleibt nicht für
eine bestimmte Normalzeit festgelegt. Jeder wegen lästiger Zuführungen
Verklagte muß beweisen, daß gerade zur Zeit der Klageerhebung solche
Zuführungen ortsüblich seien...". |
Brauereiwerbemittel
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(007)
"Lager-Bier"
(unbekannte Sammlung)
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(009)
"Lager-Bier"
(unbekannte Sammlung) |
(011)
"Tafel-Bier"
(Sammlung Mittenzwey) |
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(010)
"Export-Bier"
(Sammlung Mittenzwey) |
(015)
"Export-Bier"
(unbekannte Sammlung)
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(016)
"Tafel-Bier"
(unbekannte Sammlung) |
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(008)
"Export-Bier"
(unbekannte Sammlung) |
(014)
"Export-Bier"
(unbekannte Sammlung) |
(018)
"Lager-Bier"
(Sammlung Mittenzwey)
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(001)
"Tafel-Bier"
(Sammlung Mittenzwey) |
(002)
"Export-Bier" "Alteburg B/Köln"
(Sammlung Mittenzwey) |
(019)
"Export-Bier" "Alteburg"
(Sammlung Mittenzwey) |
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(020) |
(004)
Flaschenetikett für den französischen Markt
(Sammlung Mittenzwey)
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(021)
Flaschenetikett für den französischen Markt
(Sammlung Mittenzwey) |
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(013) "Tafel-Bier" (unbekannte Sammlung) |
(006) "Lager-Bier" (Sammlung Mittenzwey) |
(017) "Export-Bier" (unbekannte Sammlung) |
(003) "Export-Bier" (Sammlung Mittenzwey) |
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(005)
"The Excellent Cathedral Lager Beer"
(Sammlung Mittenzwey) |
(012)
"Le Escelente Cerveza Marca Catedral"
(unbekannte Sammlung) |
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Prägeflaschen
(verlinkt mit www.praegeflaschen.de)

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(175) |
(218) |
(177) |
(231) |
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ca. 0,4l |
ca. 0,4l |
ca. 0,4l |
ca. 0,8l Verlegerflasche "Joh. Wolff, Trier" |
|
Quellen
1 |
"Zeugen Kölner Brau-Kultur 1396-1996". Katalog der
Ausstellung zur 600-Jahrfeier der St. Peter von Mailand Bruderschaft
1996 |
2 |
www.koelner-Brauereiverband.de (abgerufen am 02.05.2020) |
3 |
Christians Deutsche Börsenpapiere, Band II, 1880 |
4 |
"Prosit Colonia", Autor: Franz Mathar, Greven Verlag, 1999 |
5 |
Intelligenzblatt für den Kreis Bergheim und den Landkreis
Cöln, Ausgabe vom 19.09.1877 |
6 |
Historisches Verzeichnis alter Biergläser/Krüge aus dem
Köln/Bonner Raum, Hrsg.: Wolfgang Wukasch |
7 |
Adressbuch für die gesamte Brau-Industrie Europas, Band I:
Deutschland, 1898, Verlag von Eisenschmidt & Schulze, Leipzig |
8 |
Die Deutschen Brauereien im Besitze von
Aktien-Gesellschaften, Verlag für Börsen- und Finanzliteratur A.-G.,
1902 |
9 |
Adressbuch für die gesamte Brau-Industrie Europas, Band I:
Deutschland, 8. Jahrgang, 1910, Verlag von Eisenschmidt & Schulze GmbH,
Leipzig |
10 |
Die Deutschen Brauereien im Besitze von
Aktien-Gesellschaften, Verlag für Börsen- und Finanzliteratur A.-G.,
1911 |
11 |
"Brauerei-Verzeichnis Deutschland", Michael Gorytzka,
Manfred Friedrich, herausgegeben von der Fördergemeinschaft von
Brauerei-Werbemittel-Sammlern e.V. (FvB), Ausgabe November 2009 |
12 |
Adress-Buch der Stadt Bonn , Druck und Verlag von P.
Neusser, Bonn, 1879 |
13 |
Kölnische Zeitung, Ausgaben 02.06.1872, 09.08.1873,
19.08.1873, 14.07.1873, 14.07.1873, 15.07.1873, 25.07.1873, 26.07.1873,
27.07.1873, 24.12.1873, 31.12.1873, 12.05.1874, 24.11.1874, 24.11.1874, 28.11.1874, 22.11.1875,
23.11.1875, 25.11.1876, 27.11.1876, 16.05.1877, 10.12.1877, 27.12.1877,
10.01.1878, 19.12.1878, 20.12.1878, 22.12.1879, 22.12.1880, 24.06.1881,
08.12.1881, 09.12.1881, 05.12.1882, 25.10.1883, 12.06.1887, 16.12.1887,
20.08.1888, 04.11.1889, 05.05.1890, 06.04.1891, 09.04.1891, 26.09.1891,
05.11.1891, 06.02.1892, 18.11.1892, 10.12.1892, 29.04.1893, 29.04.1893,
04.05.1893, 31.05.1893, 27.11.1893, 21.03.1894, 01.12.1896, 12.05.1897,
25.10.1897, 19.12.1897, 03.12.1900, 04.06.1901, 14.07.1901, 12.08.1901,
29.11.1901, 21.12.1901, 21.12.1901, 24.11.1902, 22.12.1903, 24.12.1903,
12.05.1904, 23.11.1904, 04.04.1905, 07.04.1905, 03.05.1905, 04.07.1905,
22.12.1905, 23.12.1905, 28.12.1905, 26.11.1906, 12.02.1907, 21.12.1907,
26.11.1908, 19.12.1908, 29.12.1908, 08.12.1909, 24.12.1909, 28.12.1910, 30.12.1910,
15.07.1911, 24.07.1911, 16.12.1911, 27.12.1911, 14.12.1912, 03.10.1914,
03.03.1915, 08.03.1915, 31.03.1915, 31.03.1915, 01.04.1915, 03.04.1915,
17.04.1915, 17.04.1915, 17.04.1915, 11.05.1915, 12.05.1915, 06.06.1915,
12.06.1915, 25.06.1915, 30.06.1915, 01.07.1915, 09.07.1915, 20.08.1915,
21.12.1915, 22.12.1915, 15.04.1916, 19.05.1916, 17.06.1916, 20.06.1916,
21.06.1916, 29.07.1916, 27.03.1917, 31.03.1917, 04.04.1917, 21.08.1918,
21.08.1918, 21.08.1918, 21.09.1918, 21.09.1918, 24.09.1918, 28.09.1918,
12.10.1918, 24.01.1919, 18.02.1919, 26.02.1919, 02.05.1919, 07.06.1919,
09.08.1919, 27.04.1920, 05.03.1921, 07.03.1921, 11.06.1923 |
14 |
"Deutscher Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischer
Staats-Anzeiger", Berlin, Ausgaben 16.07.1873, 27.11.1874, 27.09.1876,
12.12.1884, 13.08.1885, 21.12.1885, 04.03.1887, 06.11.1888, 18.12.1888,
07.01.1890, 23.12.1890, 12.03.1891, 24.12.1891, 13.06.1892, 13.12.1892,
22.06.1893, 28.12.1893, 22.02.1894, 08.06.1894, 22.11.1894, 22.12.1894,
25.05.1895, 31.05.1895, 04.06.1895, 06.05.1895, 07.12.1895, 05.06.1896,
08.12.1896, 23.12.1896, 26.05.1897, 24.06.1897, 15.09.1897, 21.12.1897,
24.01.1898, 22.06.1898, 15.12.1898, 26.05.1899, 28.06.1899, 14.08.1899,
19.12.1899, 23.02.1900, 28.03.1900, 29.06.1900, 15.11.1900, 11.01.1901,
11.05.1901, 17.06.1901, 29.06.1901, 04.07.1901, 16.07.1901, 11.09.1901,
08.11.1901, 24.12.1901, 28.12.1901, 24.12.1902, 25.06.1903, 03.12.1903,
30.12.1903, 03.05.1904, 27.12.1904, 27.12.1904, 13.01.1905, 08.02.1905,
04.04.1905, 22.05.1905, 06.01.1906, 05.07.1906, 26.11.1906, 18.12.1906,
27.12.1906, 27.12.1906, 11.06.1907, 25.06.1907, 18.11.1907, 24.12.1907,
24.12.1907, 27.06.1908, 02.07.1908, 17.08.1908, 23.12.1908, 22.06.1909,
29.06.1909, 24.07.1909, 03.01.1910, 03.01.1910, 15.07.1910, 05.12.1910,
30.12.1910, 09.12.1911, 30.12.1911, 27.01.1912, 27.01.1912, 05.07.1912,
24.12.1912, 30.06.1913, 23.12.1913, 23.12.1913, 29.06.1914, 09.03.1915,
09.03.1915, 08.04.1915, 17.04.1915, 17.04.1915, 17.04.1915, 19.04.1915,
07.05.1915, 05.06.1915, 22.11.1915, 23.11.1915, 14.01.1916, 07.02.1916,
21.02.1916, 08.05.1916, 29.06.1916, 08.08.1916, 11.03.1918, 10.04.1919,
24.03.1920, 05.05.1920, 12.05.1922, 09.05.1923, 12.07.1923, 01.09.1923 |
15 |
Kölner Lokal-Anzeiger, Ausgabe 10.01.1889, 16.01.1889,
24.11.1898 |
16 |
"Kölner Sonntags-Anzeiger, Ausgaben 08.04.1877, 08.07.1877,
02.05.1880, 08.05.1881, 29.05.1881, 05.06.1881, 18.12.1881, 01.01.1882,
04.02.1883, 11.11.1883, 17.02.1884, 02.11.1884, 09.11.1884, 22.04.1888,
03.03.1889, 04.07.1889, 17.04.1892, 30.04.1893 |
17 |
"Dortmunder Zeitung", Ausgabe 31.10.1885 |
18 |
Sammlung Kölner Postkarten von Detlef Ippen, www.post.koeln |